Statue Justitia, im Hintergrund sind Bücher sowie ein Richterhammer in der Unschärfe platziert
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Gärtner und Floristen, Landesinnung

Pfuschermeldung

So melden Sie Pfuscher.

Lesedauer: 1 Minute

Zu Pfusch bzw. Schattenwirtschaft zählen:

  • Unbefugte Gewerbeausübung (kein Gewerbeschein/Gewerbeüberschreitung)
  • Schwarzarbeit/Sozialbetrug (Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anmeldung zur Sozialversicherung bzw. illegale Ausländerbeschäftigung)
  • Steuer- und Beitragshinterziehung (Keine Rechnung, Blinde Rechnung)
  • Unlauterer Wettbewerb


Entgegen der Meinung, dass Pfuschen lediglich ein Kavaliersdelikt ist, werden durch  unbefugte Gewerbeausübung zahlreiche Gesetze verletzt (z.B. GewO, UWG, StGB, etc.) und liegt auch ein die Allgemeinheit und den Arbeitsmarkt insgesamt wirtschaftlich schädigendes Verhalten vor. Zum einen werden bestehende sowie neu zu schaffende Arbeitsplätze und Lehrstellen gefährdet und der Wettbewerb der Gewerbebetriebe zu deren Nachteil beeinflusst.

Hier geht's zum allgemeinen Merkblatt



Pfuschermeldung
Unbefugte Gewerbeausübungen können bei den zuständigen  Behörden (Finanzamt, KIAB, Marktamt, Magistratisches Bezirksamt/ Bezirkshauptmannschaft, Sozialversicherung, etc.) oder direkt über dieses Online-Formular gemeldet werden.
 
Um gegen Pfusch effektiv vorgehen zu können, werden hinreichend konkrete Beweise auf die illegalen Arbeiten benötigt und zwar:

  • Wo wird gearbeitet?
  • Wie heißt der Betrieb?
  • Zu welcher Zeit wird was gearbeitet?
  • Wie viele Personen arbeiten etwa in dem Betrieb?
  • Werbeaussendung, -anschläge – Ort und Zeit der Auffindung?


Je genauer die Angaben sind, desto schneller und effizienter kann eingriffen werden. Sehr hilfreich sind Beweise (z.B. Fotos, Autokennzeichen, genaue Arbeitsaufzeichnungen, Belege, Angebote, etc.).

Hier können Sie Pfuscher melden:

Zum Pfuscher-Online-Formular

Stand: 21.09.2020