Nahaufnahme von einem weißen Heizkörper mit Thermostat und drei 50-Euro-Scheinen, die aus der Heizöffnung herausstehen, Konzept für Heizkosten Teuerungen
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Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung

Neue Investitionsprämie als zusätzliche Verkaufschance nutzen

Mit der neuen COVID-19-Investitionsprämie wird ein wichtiger Anreiz geschaffen, um Neuinvestitionen anzustoßen. Investitionen ab 5.000 Euro bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert.

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Die wichtigsten, grundsätzlichen Fakten dazu: 

  • Die COVID 19-Investitionsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen, der für Neuinvestitionen gewährt wird.
  • Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7 Prozent der Anschaffungskosten.
  • Für Neuinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Life Science verdoppelt sich die Investitionsprämie sogar auf 14 Prozent:
    • Investionen in Ökologisierung: etwa für thermische Gebäudesanierung, Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Förderung der Kreislaufwirtschaft
    • Investitionen in Digitalisierung: digitale Infrastruktur und Technologien wie künstliche Intelligenz, CloudComputing, 3D-Druck, Blockchain und Big Data
    • Investitionen in Life Science und Gesundheit: etwa für die Herstellung von Produkten, die in Pandemien von strategischer Bedeutung sind
  • Förderwerber können ab 1. September 2020 bis spätestens 28. Februar 2021 einen schriftlichen Förderungsantrag über die elektronische Anwendung aws Fördermanager, aufrufbar unter https://foerdermanager.aws.at stellen.
  • Nicht förderungsfähig sind insbesondere klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen, sowie Fahrzeuge, die mit fossilen Treibstoffen betrieben werden. 

Wichtig für die Intallateure: 14 Prozent Investitionsprämie gibt es für 

  • Wärmepumpen:
    Gefördert werden Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen mit Umgebungswärme als Wärmequelle (Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen).
    Die Anlagen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist.
    >> Wärmepumpen 
    >> Wärmeerzeuger 
  • Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze:
    Gefördert werden Wärmeversorgungsanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden. Die Kesselanlagen müssen die Emissionskriterien gemäß Umweltzeichenrichtlinie 37 - "Holzheizungen" idgF. dauerhaft einhalten und dürfen bei Nennlast einen maximalen Abgasverlust von 13 Prozent aufweisen. Anlagen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist. 
    >> Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze 
  • Anschluss an Nah-/Fernwärme:
    Gefördert werden Investitionen zum Anschluss an ein hocheffizientes Nah- und Fernwärmenetz. 
    >> Anschluss an Nah-/Fernwärme
     
  • Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen:
    Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizungen, die Konditionierung eines Gebäudes, solare Prozesswärmeerzeugung, solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeerzeugung wie Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze oder zum Antrieb von Kühlanlagen. 
    >> Thermische Solaranlagen

>> Weitere Details auch zu den Themen Klimatisierung und Kühlung, Abwärmeauskopplung und Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger finden Sie in den FAQs. Allgemeine Infos finden Sie in der Förderungsrichtlinie "COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" oder auf der Seite des aws.


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