Pflänzchen in Glühbirne wächst aus Boden
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Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung

Zertifikat Kälte-Klima-Technik

Musteranträge zur Personen- und Unternehmenszertifizierung 

Lesedauer: 1 Minute

Kälte- und Klimatechniker und andere Mechatroniker mit entsprechender Berechtigung benötigen seit 4. Juli 2011, wenn sie in den Kältekreislauf einer ortsfesten Kälte- oder Klimaanlage eingreifen, eine Zertifizierung.

Die F-Gase-Verordnung stellt klar, dass eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes der Kälte- und Klimatechnik nicht einer Personenzertifizierung gleichzusetzen ist.

Unter welchen Voraussetzungen können Personenzertifikate von der Bundesinnung ausgestellt werden?

Voraussetzungen zur Erlangung eines Personenzertifikats der Kategorie I:

  1. Vorliegen einer Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kälte- und Klimatechnik oder
  2. Vorliegen einer Meisterprüfung im Handwerk Kälte- und Klimatechnik

Musteranträge Zertifizierung

Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, sind keine weiteren Nachweise notwendig. In diesem Fall gehen Sie gleich weiter zu den Musteranträgen: 

Musterantrag zur PERSONENZERTIFIZIERUNG von Einzelpersonen Musterantrag zur PERSONENZERTIFIZIERUNG von mehreren Personen eines Unternehmens

Musterantrag zur UNTERNEHMENSZERTIFIZIERUNG beim Bundesministerium
 
Haben Sie als Unternehmer und Ihre Mitarbeiter andere Ausbildungen absolviert, müssen Sie der Prüfstelle Kenntnisse nachweisen, wie sie in der "F-Gase-Verordnung" verlangt werden. Inwieweit Herstellerschulungen anerkannt werden können, entscheidet ebenfalls die Prüfstelle.

Welche anderen Ausbildungen und Ausbildungskombinationen für die Personenzertifizierung von der Prüfstelle anerkannt und berücksichtigt werden, können Sie im Downloadbereich detailliert nachlesen.

Stand: 11.02.2020

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