Bunte angemalte Strichmännchen mit Symbolen wie Fragezeichen und Gühbirne ober den Köpfen
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Informationen für Kunden in der Steiermark 

Lesedauer: 3 Minuten

27.03.2024

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Berufsbild – was kann der Versicherungsmakler?

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Berufsbild – was kann der Versicherungsmakler?

Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden. Der Versicherungsmakler ist ein unabhängiger Experte in allen Versicherungsfragen. Nach Prüfung der individuellen Risikosituation kann er auf sämtliche am österreichischen Markt verfügbaren Versicherungsprodukte zurückgreifen und ist sogar gesetzlich (§ 28 Maklergesetz) dazu verpflichtet, seinem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.

Die Aufgaben des Versicherungsmaklers umfassen je nach Beauftragung insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden
  • Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes
  • Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
  • Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen
  • Unterstützung im Schadensfall

Da der Versicherungsmakler nicht an einzelne Versicherungsanbieter gebunden ist, steht er grundsätzlich auf Kundenseite und hilft insbesondere im Versicherungsschadensfall zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen. Das vollständige Berufsbild des Versicherungsmaklers finden Sie hier

Unterschied zum Versicherungsagenten bzw. angestellten Außendienstmitarbeiter

Ein Versicherungsagent ist nach § 43 Versicherungsvertragsgesetz von einem Versicherer ständig damit betraut, für diesen Produkte bzw. Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Er handelt im Auftrag der Versicherungsunternehmen, mit denen er einen schriftlichen Agenturvertrag abgeschlossen hat. Er hat die gesetzlichen Informations- und Beratungspflichten zu erfüllen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Der angestellte Versicherungs-Außendienstmitarbeiter hingegen ist ein angestellter Dienstnehmer im klassischen Sinn. Er ist weisungsgebunden und kontrollunterworfen und hat in der Regel Umsatzvorgaben zu erfüllen.
Im Gegensatz dazu ist der Versicherungsmakler nicht weisungsgebunden, agiert versicherungsunabhängig und nur im Auftrag seiner Mandanten. Kunden haben bei der Vermittlung durch einen Versicherungsmakler aufgrund seiner Eigenhaftung einen wesentlich höheren Kundenschutz als bei Agenten oder angestellten Außendienstmitarbeitern, welche nicht persönlich haften.

Ausbildung zum Versicherungsmakler

Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten sind wahre Meister ihres Faches und müssen sich vor dem Beginn ihrer gewerblichen Tätigkeit einer Befähigungsprüfung unterziehen. Alle Informationen zu Kursen bzw. zur Zugangs- und Prüfungsstoffverordnung finden Sie hier.

Vorteile und Nutzen eines Versicherungsmaklers

Im Vergleich zu Direktvertrieb, Versicherungsagenten, Finanzdienstleistern oder Banken können Versicherungsmakler aufgrund ihrer Unabhängigkeit und ihres Überblicks über den Gesamtmarkt für den Kunden mehr Leistung bieten und die bestmögliche Prämie von den verschiedenen Anbietern empfehlen. Darüber hinaus besteht eine „best advice“-Pflicht, eine gesetzlich festgeschriebene Unterstützung des Kunden im Schadensfall sowie eine strenge Eigenhaftung. Außerdem ist der Versicherungsmakler stets über sich ändernde Rahmenbedingungen und neue Produkte informiert, kennt Nischen- und Spezialprodukte, hat Sonderlösungen parat und bietet ein Rundum-Service (Risikoanalyse, Angebotsvergleich, Abwicklung der Formalitäten, Fristenüberwachung, Prüfung der Polizzen und Rechnungen, Unterstützung bei Auszahlungen, etc.). Er kennt die Persönlichkeit des Kunden und kann sich daher auf seine Bedürfnisse einstellen. 


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Versicherungs- und Kreditvermittlerregister

In Österreich ist die Ausübung der Versicherungsvermittlung nur auf Grund einer Gewerbeberechtigung möglich. Nach der EU-Richtlinie 2002/92/EG muss es ein Register geben, in dem alle zur Tätigkeit der Versicherungsvermittlung befugten Personen erfasst sind. Hier finden Sie das Versicherungs- und Kreditvermittlerregister, damit Sie sicher sein können, dass Ihr Versicherungsmakler eine offizielle Befugnis vorweisen kann. Mit diesem Formular können Sie für alle Versicherungsvermittler in Österreich kostenlos einen Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) abrufen.