Lächelnde Person deutet mit Kugelschreiber auf Monitor eines vor ihr stehenden aufgeklappten Notebooks, im Vordergrund verschwommen weitere Person, im Hintergrund Regal mit Ordnern und Weltkarte an der Wand hängend
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Ausbildung zum Versicherungsmakler

Wie werde ich Versicherungsmakler:in?

Lesedauer: 1 Minute

Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung in der Ausübungsform Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheit gemäß § 94 Z 76 Gewerbeordnung ist ein reglementiertes Gewerbe; dies bedingt die Notwendigkeit, eine entsprechende Befähigung zur Gewerbeausübung zu erlangen.

Die Erlangung dieser entsprechenden Befähigung erfolgt

Für die Ausbildung zum/r Versicherungsmakler:in ist die Fachgruppe in der jeweiligen Landesorganisation zuständig.

In den Bundesländern werden entsprechende Ausbildungskurse angeboten, die eine ideale Wissensbasis für die Ablegung der Befähigungsprüfung zum/r Versicherungsmakler:in vermitteln. Detailliertere Informationen sowie konkrete Kurstermine erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Fachgruppe in Ihrer Landesorganisation.

Die Anforderungen an den Beruf und an die Tätigkeit des Versicherungsmaklers sowie Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen haben eine Anpassung der Maklerprüfung notwendig gemacht, sodass seit 1.7.2024 die "neue" Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung (BPO) gilt.

Die "alte" Prüfungsstoffverordnung aus dem Jahre 2004 gilt noch bis Jahresende 2024 und kann unter Versicherungsmakler-Prüfungsstoffverordnung abgerufen werden.

Stand: 25.07.2024