Grundqualifikation und Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Kostentragung der Weiterbildung und rechtliche Grundlagen
Kostentragung Weiterbildung
Seit 10.09.2008 müssen Bus-Lenker Weiterbildungskurse im Ausmaß von insgesamt 35 STunden innerhalb von jeweils 5 Jahren besuchen. Die Kollektivverträge für Dienstnehmer in den privaten Autobusbetrieben enthalten seit 1.1.2010 eine bindende Regelung der Kostenersatzpflicht.
- Infoblatt: Kostenersatz für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung
- Muster: Vereinbarung über den Rückersatz
Rechtliche Grundlagen
- EU-Richtlinie 2003/59 (Grundqualifikation und Weiterbildung)
- Grund- und Weiterbildung, Novelle GelVG/KFLG
- Grund- und WeiterbildungVO, Anlagen
- Lehrberuf: Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin - Ausbildungsordnung § 11 Abs. 4 FSG
Informationsbroschüre Fahrerqualifizierung/Berufskraftfahrerausbildung
Der Fachverband Autobusse hat, in Kooperation mit dem Fachverband Güterbeförderung, der Gewerkschaft "VIDA“ und der Arbeiterkammer Wien, eine Informationsbroschüre zum Thema "Fahrerqualifizierung/Berufskraftfahrerausbildung“ erstellt. Diese Informationsbroschüre versucht den momentanen rechtlichen Status Quo zu diesem Themengebiet zusammen zu fassen und soll eine Informationsübersicht für die betroffenen Unternehmer und Lenker sein.