Ein Mann spritzt mit professionellem Gerät ein Auto mit einer Seifenlauge ein
© Christian Vorhofer | WKO
Serviceunternehmungen

Genehmigung von Betriebsanlagen

Merkblatt für das Servicegewerbe

Lesedauer: 1 Minute

In vielen Fällen ist für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit neben der entsprechenden Gewerbeberechtigung auch noch eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich.

Unter einer Betriebsanlage versteht man alle Gebäude, Räume, Freiflächen, betriebliche Einrichtungen und Anlagen, die eine betriebliche Einheit darstellen und regelmäßig der Gewerbeausübung dienen.

Auf der Website des Gründerservice der WKÖ finden Sie eine umfassende Erklärung darüber,

  • wer eine Betriebsanlagengenehmigung benötigt,
  • wann und wo darum angesucht werden muss und
  • wie das Ansuchen aufgebaut ist.

Stand: 26.11.2021