Detailansicht zweier EU-Reisepässe auf Landkarte liegend
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Reisebetreuer

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14.11.2023

Den Reisebetreuerberuf kann man auf zweierlei Weise, die sich grundsätzlich unterscheiden, ausüben, nämlich  

  • entweder als selbständiger Gewerbetreibender (freies Gewerbe) 
  • oder als Dienstnehmer eines Reisebüros (Angestellter).


Mitglied in der Wirtschaftskammer ist nur der selbständige Gewerbetreibende, dem wir daher hier das Hauptaugenmerk zuwenden