Offenlegung - Transparenz
WKV Funktionsentschädigungen, Leitfaden für Funktionär:innen, WKV Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag, Wählergruppen-Förderung, Grundsatzpapier 2025...
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Offenlegung der Höchstsätze für Funktionsentschädigungen der Spitzenfunktionäre der WKV
Die Mitglieder des Präsidiums der WKV, die Obfrauen und Obmänner der Sparten sowie deren Stellvertreter:innen erhalten für ihre Tätigkeit zwölf Mal im Jahr eine Funktionsentschädigung, die zu versteuern ist. Die Obergrenze der Entschädigung des Präsidenten ist bundesverfassungsgesetzlich fixiert.
Gemäß § 10 Abs 1 lit 2 b des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) dürfen die monatlichen Bezüge der obersten Funktionäre der gesetzlichen beruflichen Vertretungen (= der Kammern) auf Landesebene höchstens 130% des Monatsbezugs eines Nationalratsabgeordneten gemäß § 1 Abs 1 BezBegrBVG betragen.
Die Funktionsentschädigungen der anderen Funktionäre sind § 10 Abs 2 BezBegrBVG zufolge im Rahmen dieser Obergrenze in Abhängigkeit vom jeweiligen Verantwortungs- und Aufgabenbereich sowie von Unterschieden in der Funktion bzw. Tätigkeit festzulegen.
Bei Zusammentreffen von zwei Funktionsentschädigungen gebührt die kleinere nur zur Hälfte. Sind beide Funktionsentschädigungen gleich groß, sind sie jeweils um ein Viertel zu kürzen.
WKV-Funktionsentschädigung 12x jährlich
| Funktion (WKV) | Höchstgrenze 2025 (ab 2. Halbjahr) EUR | Tatsächliche Entschädigung 2025 EUR |
| Präsident | 14.075,81 * | 6.976,50 |
| Vizepräsident | 7.037,907* | 2.325,40 |
| Spartenobmann | 4.926,53* | 2.071,75 |
| Spartenobmann-Stv. | 2.463,26 * | Sparte Gewerbe u. Handwerk: 704,10 alle anderen Sparten: 519,80 |
* Kammerinterne Höchstgrenze nach dem Vorstandsbeschluss 2025
Leitfaden für Funktionär:innen der WK Vorarlberg
Download: Leitfaden
WKV Rechnungsabschluss und Budgetvoranschlag
Übersicht: WKV Rechnungsabschlüsse und Voranschlag
Wählergruppen-Förderung
Die Wirtschaftskammern haben den gesetzlichen Auftrag, die im jeweiligen Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen zu unterstützen (§§ 19 Abs 2 Z 5 und 31 Abs 3 Z 10 WKG). Mit der Wählergruppen-Förderung wird die demokratisch legitimierte Tätigkeit der im Wirtschaftsparlament vertretenen Wählergruppen im Rahmen der Selbstverwaltung der Wirtschaft unterstützt. Die Festlegung der Wählergruppen-Förderung erfolgt im Rahmen eines demokratischen Prozesses. Konkret werden Höhe und Aufteilungsschlüssel der Fraktionsförderung von den gewählten Vertreter:innen im Präsidium der jeweiligen Kammer beschlossen.
Die Aufteilung des Gesamtbetrags auf die einzelnen Wählergruppen erfolgt in Abhängigkeit der von den einzelnen Wählergruppen bei den letzten Wahlen erreichten Stimmen und Mandaten.
Es ist gesetzlich klar geregelt, dass diese Gelder nicht an politische Parteien fließen oder für Parteizwecke verwendet werden dürfen. Das Geld dient ausschließlich für die Arbeit der Wählergruppen innerhalb der Wirtschaftskammer. Die wahlwerbenden Gruppen müssen einen Verwendungsnachweis erbringen und bestätigen, dass von den zur Verfügung gestellten Mitteln nichts an politische Parteien weitergeleitet wurde und dass aus diesen Mitteln keine Parteienfinanzierung erfolgte.
WKV Wählergruppen-Förderung 2026
| Unterstützung der Wählergruppen | Mandate | Betrag in EUR | |
|---|---|---|---|
Vorarlberger Wirtschaft | 679 | 87,95 % | 393.344,43 |
| SWV | 5 | 0,65 % | 2.896,50 |
| Grüne Wirtschaft | 76 | 9,84 % | 44.026,77 |
| UNEOS | 12 | 1,55 % | 6.951,60 |
| 772 | 100,00 % | 447.219,3 |
WKV Grundsatzpapier 2025
Grundsatzpapier 2025 zum DownloadGeschäftsbericht 2025
Die vergangenen Jahre haben den Unternehmen in Vorarlberg alles abverlangt. Und auch 2025 war kein Jahr der Entspannung. Eine schwache Konjunktur, hohe Energie- und Lohnkosten, zunehmende regulatorische Be-lastungen, geopolitische Unsicherheiten und der anhaltende Fach- und Arbeitskräftemangel haben die Wettbewerbsfähigkeit vieler Betriebe massiv unter Druck gesetzt. Gleichzeitig wächst der internationale Konkurrenzdruck, während notwendige Reformen auf europäischer und nationaler Ebene vielfach zu langsam vorankommen.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht es mehr denn je Unternehmerinnen und Unternehmer, die Verantwortung übernehmen, investieren, Arbeitsplätze schaffen und mit Innovationskraft die Zukunft gestalten. Vorarlbergs Betriebe tun genau das – Tag für Tag. Sie sind das Rückgrat unseres Wohlstands und unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sie verdienen daher keine zusätzlichen Belastungen, sondern politische Rahmenbedingungen, die Leistung ermöglichen, Unternehmertum fördern und Zukunftsinvestitionen erleichtern.
Dafür setzt sich die Wirtschaftskammer Vorarlberg mit Nachdruck ein.