Sozialtopf für BerufsfotografInnen
Förderrichtlinien zinsloses Darlehn bis 3.000 Euro
Förderanträge bis 3.000 Euro werden von Innungsmeister und Geschäftsführer durch einstimmigen Beschluss freigegeben. Übersteigende Anträge sind derzeit leider nicht möglich.
Wir verfügen nicht über staatliche Mittel oder staatliche Rücklagen und unser Beitrag kann daher nur „ein Tropfen auf dem heißen Stein“ sein.
Sozialtopf der Landesinnung Wien der Berufsfotografie
Trotzdem wollen wir zumindest unseren Anteil leisten und der bereits eingerichtete Sozialtopf der Landesinnung Wien der Berufsfotografie ist genau hierfür da. Es ist uns bewusst, dass dies leider bei weitem nicht für alle reichen kann und die einzelnen Beträge weit davon entfernt sind, die tatsächlichen Ausfälle kompensieren zu können.
Förderrichtlinien
- Antragsberechtigt sind alle, die seit mindestens einem Jahr Mitglied in der Landesinnung Wien sind, und die vorgeschriebenen Grundumlagen regelmäßig bezahlt haben und diesbezüglich keine Rückstände vorliegen haben.
- Der Nachweis von wesentlichen Umsatzeinbußen, die auf den Corona-Virus zurückzuführen sind und im Zeitraum ab 1.3.2020 entstanden sind - Dokumentation oder schlüssige Erklärung (zb Vorlage von Vertragskündigungen udgl) sind als Nachweis ausreichend. Hierfür bitte eine Aufstellung über das Monat März.
- Dem Antrag ist der letzte Einkommensteuerbescheid, die Jahresbilanz bzw. Einnahmen-Ausgabenrechnung sowie der Kontoauszug der Sozialversicherung des Antragstellers/der Antragstellerin beizulegen.
- Sicherstellung des Kredits durch einen Bürgen oder über ein Sparbuch (25% der Antragssumme).
- Die Anträge werden in der Reihenfolge des Einlangens behandelt (first come first serve)
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
- Die Einreichung ist ab 1. April möglich. So kann der Umsatzrückgang im März dargestellt und nachgewiesen werden.