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Berufsfotografie, Landesinnung

Urheberrechtsgesetz-Novelle 2021

BGBl. 2021 / 244

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021).

Ziele

  • Anpassung freier Werknutzungen an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld
  • Verbesserung der Lizenzierungspraxis und Gewährleistung eines breiteren Zugangs zu Inhalten
  • Beitrag zu einem funktionsfähigen Markt für den Urheberrechtsschutz
  • Förderung der grenzüberschreitenden Verfügbarkeit europäischer Hörfunk- und Rundfunksendungen
  • Beitrag zu einem modernen Urhebervertragsrecht, das unfaire Knebelverträge verhindert und Künstlerinnen/Künstler gegenüber den Produktions- und Vertriebsgesellschaften stärkt

Die Änderungen sind mit 01.01.2022 in Kraft getreten.