Die Spitze eines Kugelschreibers zeigt auf ein kleines Blatt Papier, auf dem das Wort
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Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Landesinnung

Richtlinie zur Förderung der Absolvierung Kurse nach ÖNORM D2040

„Geprüfte:r Sonderreiniger:in“/ „Geprüfte:r Hausbetreuer:in“ /„Geprüfter:in Objektleiter:in“ - gültig ab 01.01.2024 bis 31.12.2024

Lesedauer: 3 Minuten

19.02.2024

Präambel/Zielsetzung

Im Wirtschaftskammergesetz ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Mitglieder geregelt. Um die Herausforderungen und die umfangreichen Anforderungen im Bereich Gebäudereinigung und Hausbetreuung besser bewältigen zu können, werden die nach ÖNORM D2040 angebotenen Kurse „geprüfte:r Sonderreiniger:in“, „geprüfte:r Objektleiter:in“ und „geprüfte:r Hausbetreuer:in“ durch die Landesinnung nach positiver Absolvierung zu 50% gefördert.

Entsprechende Kurse werden unter anderem von der Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger SchulungsGmbH angeboten.

Entsprechende Kurse werden unter anderem von der Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger SchulungsGmbH angeboten.

Zielgruppe/Antragsteller:innen

Antragsberechtigt sind:

  • juristische und natürlichen Personen (Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Wien der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger), die über eine aktive Gewerbeberechtigung verfügen und den Kurs selbst bzw. deren Mitarbeiter:innen absolviert haben.

Förderungshöhe

  1. Der Förderquotient beträgt 50% jener Kurskosten, welche der/die Antragsteller:in nachweislich selbst geleistet hat.
  2. Förderungen im Rahmen des AK-Bildungsgutscheines oder des WAFF können zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtförderung max. den tatsächlichen Kurskosten/Prüfungsgebühren entspricht und keine Bereicherung der/des Förderwerbers/Förderwerberin eintritt.

Geltungsdauer/Anspruch auf Förderung

  1. Förderanträge sind für Antragsteller:innen, die den Kurs im Jahr 2024 absolviert haben, bis längstens 31.12.2024 möglich.
  2. Ist die zur Verfügung gestellte Gesamtförderhöhe von EUR 50.000,-- vor dem 31.12.2024 ausgeschöpft, ist keine (weitere) Förderung mehr möglich.
  3. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.

Verfahren/Ablauf

Förderanträge haben schriftlich an gebaeudereinigung@wkw.at zu erfolgen und können durch Mitgliedsbetrieb/Antragsteller:innen nach Absolvierung
des Kurses gestellt werden.

Förderantrag stellen


Der Antrag hat zu enthalten:

  • WKO Mitgliedsnummer
  • Rechnung
  • Zahlungsbeleg
  • Teilnahmebestätigung / Zertifikat
  • Bankverbindung

Rückzahlungsverpflichtung

Eine gewährte Förderung ist im Gesamtausmaß zurückzuzahlen, wenn bei der Beantragung der Förderung falsche oder unrichtige Angaben gemacht wurden.

Datenschutz

Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO.

Die personenbezogenen Daten werden, soweit erforderlich, für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zum Abschluss der Förderung) sowie darüber hinaus gem. den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich insbesondere aus dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), der Bundesabgabenordnung (BAO) ergeben – mindestens jedoch 10 Jahre – verarbeitet. Wenn die personenbezogenen Daten nicht länger benötigt werden, werden diese gelöscht bzw. anonymisiert, damit Sie nicht mehr identifiziert werden können.

Wir halten die Bestimmungen des Artikel 32 DSGVO ein, indem wir angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen treffen und unser Möglichstes tun, um die Geheimhaltung und Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten sicherzustellen.

Die Betroffenen haben das Recht, (i) von den Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und sofern dies der Fall ist, Auskunft darüber zu erhalten, (ii) eine Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen sowie (iii) unter gewissen Voraussetzungen die Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen.

Weiters haben die Betroffenen das Recht, gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Im Falle eines solchen Widerspruchs werden die Verantwortlichen die Daten nicht mehr weiterverarbeiten, es sei denn (i) sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen oder (ii) die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Betroffene sind auch berechtigt, von den Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, falls (i) sie die Richtigkeit der sie betreffenden Daten bestreiten, und zwar für eine Dauer, die es den Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit zu überprüfen, (ii) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und sie eine Löschung ablehnen und stattdessen die Einschränkung verlangen, (iii) die Verantwortlichen ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, sie aber der Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bedürfen, oder (iv) sie der Verarbeitung widersprochen haben und die Entscheidung in Bezug auf die zugrundeliegenden Aspekte ausständig ist.

Weiters können die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, sie betreffende personenbezogene Daten, die sie den Verantwortlichen bereitgestellt haben, zu erhalten und die Verantwortlichen mit der direkten Übermittlung dieser Daten an einen Dritten beauftragen.
(3) Die Datenschutzerklärung der Wirtschaftskammer Wien und ihrer Fachorganisationen ist unter: wko.at/datenschutzerklaerung abrufbar.