Richtlinie zur Förderung der Absolvierung Kurse nach ÖNORM D2040
Präambel/Zielsetzung
Im Wirtschaftskammergesetz ist die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Mitglieder geregelt. Um die Herausforderungen und die umfangreichen Anforderungen im Bereich Gebäudereinigung und Hausbetreuung besser bewältigen zu können, werden die nach ÖNORM D2040 angebotenen Kurse „geprüfter Sonderreiniger“, „geprüfter Objektleiter“ und „geprüfter Hausbetreuer“ durch die Landesinnung nach positiver Absolvierung zu 50% gefördert.
Entsprechende Kurse werden unter anderem von der Gebäudereinigungsakademie der Wiener Gebäudereiniger SchulungsGmbH angeboten.
Zielgruppe/Antragsteller:innen
Antragsberechtigt sind:
- Personen die über eine aktive Gewerbeberechtigung und eine Mitgliedschaft in der Landesinnung Wien der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger verfügen und den Kurs selbst absolviert haben oder
- Mitarbeiter:innen von Personen, die über eine aktive Gewerbeberechtigung und eine Mitgliedschaft in der Landesinnung Wien der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger verfügen und den Kurs absolviert haben.
Förderungshöhe
- Der Förderquotient beträgt 50% jener Kurskosten, welche der/die Antragsteller:in nachweislich selbst geleistet hat.
- Förderungen im Rahmen des AK-Bildungsgutscheines oder des WAFF können zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn die Gesamtförderung max. den tatsächlichen Kurskosten/Prüfungsgebühren entspricht und keine Bereicherung der/des Förderwerbers/Förderwerberin eintritt.
Geltungsdauer/Anspruch auf Förderung
- Förderanträge sind für Antragsteller:innen, die den Kurs im Jahr 2023 absolviert haben bis längstens 31.12.2023 möglich.
- Ist die zur Verfügung gestellte Gesamtförderhöhe von EUR 50.000,-- vor dem 31.12.2023 ausgeschöpft, ist keine (weitere) Förderung mehr möglich.
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Verfahren/Ablauf
Förderanträge haben schriftlich per Mail zu erfolgen und können durch Antragsteller:innen nach Absolvierung des Kurses gestellt werden.
Der Antrag hat zu enthalten:
- WKO Mitgliedsnummer
- Zahlungsbeleg
- Teilnahmebestätigung / Zertifikat
- Bankverbindung
Rückzahlungsverpflichtung
Eine gewährte Förderung ist im Gesamtausmaß zurückzuzahlen, wenn bei der Beantragung der Förderung falsche oder unrichtige Angaben gemacht wurden.
Datenschutz
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO.
- Die personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO bzw. den jeweiligen WKW-internen Vorschriften betr. Aufbewahrungsdauer nur solange aufbewahrt wie dies unbedingt erforderlich ist und sodann unwiderruflich gelöscht. Die Daten werden jedenfalls 7 Jahre nach entsprechender Endbearbeitung des Förderantrages aufbewahrt.