Gärtner und Floristen, Landesinnung
(Steuerliche) Amtswege für neu gegründete Unternehmen
Gründerservice - Firmenbuch - Gewerbeberechtigung - Sozialversicherung & Finanzamt - der rechtlich richtige Weg zum Unternehmertum
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Binnen eines Monats müssen Sie die Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Betriebs- bzw. Wohnsitz-Finanzamt anzeigen. Geben Sie in einer formlosen Mitteilung bekannt, dass Sie einen Betrieb eröffnen und um Zuteilung einer Steuernummer ersuchen. Informationen über Gründung und Anmeldung finden Sie beim Gründerservice.
Stand: 03.01.2020