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Organisation von Kammer, Sparte und Fachgruppe

Die Organisation

Die jeweiligen Sparten setzen sich aus ihren Fachgruppen (diese werden im Handel Gremium genannt) zusammen.

In der Sparte Handel sind es die Handelsberufe, in der Sparte Gewerbe die gewerblichen Berufe usw.

Eine Wahl, die den Wahlen in den Fachgruppen folgt, ermittelt u.a. den Spartenobmann und seine Stellvertreter.

In jeder Fachgruppe werden alle 5 Jahre allgemeine Wahlen abgehalten. Die verschiedenen wahlwerbenden Gruppen (meistens den existierenden politischen Parteien nahestehend, jedoch auch Personenlisten) stellen sich dieser Wahl mit ihren Kandidatenlisten.

Alle Kammermitglieder, die eine Gewerbeberechtigung (Gewerbeschein) für eine bestimmte Fachgruppe (Gremium) besitzen, sind in diesem Gremium wahlberechtigt.

Entsprechend ihren Stimmanteilen erhalten die wahlwerbenden Gruppen ihre Mandate im jeweiligen Gremialausschuss (im Gremium der Handelsagenten sind es insgesamt 24 Sitze).

In der Folge wählen die Ausschussmitglieder den Obmann und die beiden Stellvertreter.