Förderung für Online-Aktivitäten
Wir fördern Investitionen für Mitglieder für den Internetauftritt oder Internet- bzw. Social-Media-Werbung.
Die Förderung umfasst Investitionen für
- die Errichtung einer Website oder eines Webshops
- die Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops.
- Internet- bzw. Social-Media-Werbung
Nicht gefördert werden regelmäßig wiederkehrende Lizenzen oder Gebühren.
Das Ausmaß beträgt
- bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen Kosten (exklusive USt) und
- maximal 750 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr.
Informationen zu den Richtlinien der Internetförderung sowie das Anmeldeformular dazu, finden Sie im Downloadbereich.
Website-/Webshop-Check 2021
Kostenloser Online-Check für die Einhaltung der gesetzlichen Informationspflichten.
Anmeldung mittels Online-Anmeldeformular.
Wählen Sie das Modul "Spezielle Beratungsangebote" den Web-Site-Check aus.
Tragen Sie im Feld "Beratungsthema/Anliegen" Folgendes ein: 100 % Beratungsaktion über das LG Wien des Papier- und Spielwarenhandels.