Person mit langen braunen Haaren und blauem Blazer blickt lächelnd auf Smartphone, das sie in Händen hält, blauer Hintergrund
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Papier- und Spielwarenhandel, Landesgremium

Förderung für Online-Aktivitäten

Wir fördern Investitionen für Mitglieder für den Internetauftritt oder Internet- bzw. Social-Media-Werbung.

Lesedauer: 1 Minute

19.12.2023

Die Förderung umfasst Investitionen für

  • die Errichtung einer Website oder eines Webshops
  • die Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops.
  • Internet- bzw. Social-Media-Werbung 

Nicht gefördert werden regelmäßig wiederkehrende Lizenzen oder Gebühren. 

Das Ausmaß beträgt 

  • bis zu 75 Prozent der nachgewiesenen Kosten (exklusive USt) und
  • maximal 750 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr. 

Informationen zu den Richtlinien der Internetförderung sowie das Anmeldeformular dazu, finden Sie im Downloadbereich