Anwaltsservice
Der Zuschuss zur anwaltlichen Rechtsberatung ist für unternehmensrelevante Sachverhalte möglich (Beispiele: Kunden, Vertragspartner zahlen nicht, Abwehr nicht gerechtfertigter Forderungen, Lizenzen, Prüfung von Verträgen, Allgemeine wirtschaftsrechtliche Fragen, Fragen zur Geschäftsraummiete).
500 Euro brutto Zuschuss pro Jahr möglich
Der Zuschuss der Fachgruppe beträgt € 500,- brutto der einmal jährlich pro Mitglied in Anspruch genommen werden kann. Das dafür vorgesehene Budget ist limitiert, es gilt das Prinzip „FIRST COME FIRST SERVE“.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Die Beurteilung, ob die rechtliche Notwendigkeit der Beratung durch die Anwaltskanzlei erforderlich ist, obliegt der Fachgruppe.
Kostenlose Beratung möglich
Eine kostenfreie Beratung durch die Fachgruppe und das Rechtsservice der Wirtschaftskammer Wien ist natürlich immer möglich. In vielen Fällen ist jedoch das Einschreiten eines Anwalts sinnvoll und notwendig.
Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss die Gewerbeberechtigung (Mitgliedschaft in der Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement Wien) aufrecht sein.
Formlose Anträge für einen geförderten Zuschuss sind vor der Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei an die Fachgruppe zu richten.
Antragsformular