Barrierefreiheit im Tourismus
Eine Herausforderung und eine Chance für die Wiener Tourismuswirtschaft


Seit dem 1.1.2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden.
Basisinformationen zum Thema Barrierefreiheit
finden Sie hier:
- "Barrierefreiheit im Tourismus - Aspekte der rechtlichen und baulichen Grundlagen" - Broschüre des bmwfw
- wko.at/wien/barrierefreiheit
- Barrierefreiheit von Websites und Dokumenten