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Infoblatt für Kartenbüros

Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe

Der Betrieb eines Kartenbüros ist ein freies Anmelde-Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung und bedarf daher keiner gesetzlich vorgeschriebenen fachlichen Befähigung.

Kartenbüros befassen sich mit dem Verkauf und/oder der Vermittlung des Verkaufs von Eintrittskarten für Veranstaltungen aller Art. Zusätzlich erhält der Kunde im Kartenbüro auch Beratung, Empfehlungen und Informationen.

Achtung!

Kartenbüros dürfen nicht in den Berechtigungsumfang der Reisebüros eingreifen und daher keine Flüge oder Bahntickets oder sonstige Fahrausweise verkaufen!

Im Übrigen kann der Kartenverkauf sowohl über physische Verkaufsstellen als auch elektronisch (zB über das Internet) erfolgen.

Kartenbüroaufschlag (Provision, Besorgungsspesen)

Die Zuschläge unterliegen keinem amtlichen Tarif, es gibt auch keine offiziellen Empfehlungen oder Richtlinien. Die Preisgestaltung von Kartenbüros richtet sich nach den allgemeinen Vertragsrechtsbestimmungen des ABGB. Informationen hierzu finden Sie unter www.ris.bka.gv.at.

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)

Wir empfehlen Ihnen, sich unmittelbar nach der Gewerbeanmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (Landesstelle Wien, 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, Tel. 01/54 654-0) anzumelden. Zwar ist man mit dem Gewerbeschein kraft Gesetztes sozialversichert, doch wird durch diese vorzeitige Anmeldung das Verfahren beschleunigt, was auch einen besseren Versicherungsschutz garantiert.

Die Steuer

Binnen einem Monat nach tatsächlicher Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit muss man sich ferner beim Betriebsfinanzamt (Finanzamt des Standortbezirks) die Steuernummern für Einkommen- und Umsatzsteuer besorgen.