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Frankreich - Mindestlohn „Loi Macron“

Durchführungsverordnung veröffentlicht

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11.03.2023

Frankreich hat die Durchführungsverordnung für das sog. „Loi Macron“ veröffentlicht. Dieses Gesetz findet sowohl Anwendung auf den Güter als auch den Personentransport und regelt den „Mindestlohn“ bzw. dessen Bezahlung (~10 €/h) für Tätigkeiten in Frankreich (ähnlich dem deutschen MiLoG) und ist ab 1.7.2016 in Kraft getreten.

Nachstehend finden Sie dazu aktuelle Informationen/Unterlagen