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Transporteure - Wien

§ 5 GewO 1994 Güterbeförderungsgesetz, Winterdienst, Schneeräumung

Gewerbeberechtigung für Schneetransport
Welche Gewerbeberechtigung ist notwendig, Schnee, der von verschiedenen Winterdienstunternehmen an einem Platz angehäuft wurde, abzutransportieren? Ist zu diesem Abtransport jedes Unternehmen berechtigt, das irgendeine Teilmenge dieses Schneehaufens geräumt hat?

Antwort

Für den Abtransport von Schnee ist eine Berechtigung für das Güterbeförderungsgewerbe notwendig.

Im Rahmen des freien Gewerbes: Schneeräumung, Betreuung und Reinigung von Verkehrsflächen (Sommer- und Winterdienst), ist es zulässig, den selbst gepflügten Schnee auf Grundlage des Werkverkehrs auch abzutransportieren.

Schneehaufen von mehreren Räumungsfirmen = Güterbeförderungsberechtigung

Für den Abtransport von Schneehaufen, die von mehreren Räumungsunternehmen angehäuft wurden, und bei denen nicht mehr ermittelbar ist, welcher Schnee von welchem Unternehmen gepflügt und angehäuft wurde, ist eine Güterbeförderungsberechtigung notwendig. Dies gilt auch dann, wenn ein Teil des nicht mehr individualisierbaren Schnees vom abtransportierenden Unternehmen angehäuft wurde.

Daraus folgt, dass sowohl der Abtransport von Schnee, den jemand anderer gepflügt hat, eine Güterbeförderungsberechtigung erfordert, als auch der Abtransport von vermischten, nicht mehr individualisierbaren Schneemengen im Zweifelsfall einer Güterbeförderungsberechtigung bedarf.