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Transporteure, Fachgruppe

Tariferhöhungen 

Unabhängige Schiedskommission – Kostenerhöhung für Leistungen im Güternahverkehr für Verträge mit öffentlichen Auftraggeber:innen

Lesedauer: 2 Minuten

11.01.2024

Update 7.11.2022

Im Rahmen der 141. Sitzung der unabhängigen Schiedskommission (für Verträge mit öffentlichen Auftraggeber:innen) wurde am 07.11.2022 folgende Kostenerhöhungen für Leistungen im Güternahverkehr festgestellt: 

  • für Unternehmen die bisher keinen Treibstoff-Floater angewendet haben: Kostenerhöhung von 4,60% mit Wirksamkeit 01.07.2022
  • für Unternehmen die den Treibstoff-Floater anwenden: Kostenerhöhung von 1,60% mit Wirksamkeit 01.07.2022 

Die Empfehlung eines Treibstoff-Floater-Modells gilt bis 31.12.2022.

Wir werden auf Basis der uns vorliegenden Informationen wie üblich folgende Anträge an die MA 28, 42 und 48 stellen:

Erhöhung ab 01.07.2022 der:

  Unternehmen die keinen
Treibstoff-Floater
angewendet haben
Unternehmen die den
Treibstoff-Floater
angewendet haben
mehrjährigen Verträge einheitlich 4,60% 1,60%
Tarifstundensätze einheitlich 4,60% 1,60%
Personalstundensätze einheitlich 4,60% 1,60%

Wichtig!
Es ist unbedingt notwendig, dass jeder Unternehmer/jede Unternehmerin noch gesondert einen Antrag auf Anpassung der Verträge im Sinn des oben ausgehandelten Ergebnisses stellt.


Vorgehensweise MA 28

Wir werden Ihnen die aktuellen Informationen in Kürze zur Verfügung stellen.

Vorgehensweise MA 42

Wir werden Ihnen die aktuellen Informationen in Kürze zur Verfügung stellen.

Vorgehensweise MA 48

Unserem Antrag von 15.11.2022 wurde entsprochen und die entsprechende Anpassung am 30.01.2023 via Mail übermittelt. Das Schreiben finden Sie im Downloadbereich (MA 48 Tarifanpassung).

Es ist unbedingt notwendig, dass jeder Unternehmer/jede Unternehmerin noch gesondert einen Antrag auf Anpassung der Verträge im Sinn des oben ausgehandelten Ergebnisses stellt.


Erhöhung - April 2022

Kostenerhöhung für Leistungen im Güternahverkehr mit 8,09 Prozent für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern.

Im Rahmen der 138. Sitzung der unabhängigen Schiedskommission (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) wurde am 25.4.2022 eine Kostenerhöhung für Leistungen im Güternahverkehr mit 8,09 Prozent rückwirkend mit 1. Jänner 2022 beschlossen. Zusätzlich wurde die Einführung eines Floater-Modells betreffend veränderliche Preise bei Treibstoffen (Diesel) vereinbart, im Rahmen der 139. Sitzung vom 27. Juni 2022 wurde nun die Empfehlung eines Dieselfloater bis 31. Dezember 2022 verlängert (Basis ist die Veröffentlichung der Treibstoffpreise durch das BMK):

„Die Unabhängige Schiedskommission hat (für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern) mit Wirksamkeit 1. Jänner 2022 festgestellt, dass die in der Vergangenheit (bis 31. Dezember 2021) übliche Berechnungsmethode des Transportkostenindex nicht geeignet ist, um starke Kostenschwankungen im Bereich der Treibstoffkosten zeitnah abzubilden. Daher empfiehlt die Kommission, dass bei allen künftigen und laufenden Ausschreibungen sowie bei allen bestehenden Verträgen im Bereich des Treibstoffes „Diesel“ eine Preisgleitung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2022 zur Anwendung kommen soll und nicht Teil der oben festgestellten Kostenerhöhung ist. Für Preisänderungen in diesem Bereich stellt das Modell eines Treibstoff-Floaters eine geeignete Verrechnungsgrundlage dar, da dieser den Marktfaktoren am ehesten nahekommt.“
Wir haben auf Basis der uns vorliegenden Informationen bereits folgende Anträge an die MA 28, 42 und 48 gestellt:

  1. Erhöhung der mehrjährigen Verträge um 8,09 Prozent ab 1. Jänner 2022
  2. Erhöhung der Tarifstundensätze einheitlich um 8,09 Prozent ab 1. Jänner 2022
  3. Erhöhung der Personalstundensätze einheitlich um 8,09 Prozent ab 1. Jänner 2022
  4. Die Berücksichtigung bzw. Umsetzung der Empfehlung der Kommission betreffend Treibstoff-Floater

Zur leichteren Umsetzbarkeit des Diesel-Floaters wird der Fachverband Güterbeförderung monatlich über die Entwicklung der Preise und die damit zusammenhängenden Auswirkungen auf die Zu-, oder Abschläge berichten. Das System ist so aufgebaut, dass sich Preisschwankungen in einer bestimmten Höhe unmittelbar auf die aktuellen Prozentsätze (also jene ab 1. Jänner 2022 = 8,09%) auswirken.

Das Protokoll der 138. Sitzung der unabhängigen Schiedskommission finden Sie im Downloadbereich.