Steiermark fördert Maßnahmen zur Alkoholprävention in Betrieben

Aktion „Mehr vom Leben für Betriebe“ bietet Beratungsangebote

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleine, mittlere und große Unternehmen (KMU), die seit mindestens 12 Monaten bestehen

Förderungszweck

Im Rahmen der gesetzlichen Fürsorgepflicht sind ArbeitgeberInnen verpflichtet, ihre Angestellten bezüglich aller Gefährdungen für Gesundheit und Arbeitssicherheit zu informieren. Diese Informationspflicht betrifft auch Gefahren im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol.
Diese Förderung trägt zur Unterstützung der betrieblichen Alkoholprävention durch externe Coaching-ExpertInnen bei.

Förderungsgegenstand

Gefördert werden:

  • Externe „Mehr vom Leben“ Coaching-ExpertInnen, die bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen und beraten. Hier finden Sie Ihre/n Ansprechpartner/in
  • Sachkosten, die mit der genehmigten Förderung zusammenhängen

Der Baustein „Mehr vom Leben für Lehrlinge“, wird direkt von unserem Kooperationspartner VIVID Fachstelle für Suchtprävention, angeboten und abgewickelt (nähere Infos zu „Mehr vom Leben für Lehrlinge“)

Ausschlussgrund

Bei Vorsteuerabzug die Umsatzsteuer, projektinterne Bewirtungskosten, interne Personalkosten, Sachkosten die nicht unmittelbar mit der genehmigten Förderung zusammenhängen.

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss zur Einstiegsberatung: max. € 400,00

Und zu weiteren Bausteinen:

  • max. € 6.000,00 für Unternehmen über 50 MitarbeiterInnen
  • max. € 3.000,00 für Unternehmen unter 50 MitarbeiterInnen

Anmerkung

Coach muss auf „Mehr vom Leben“-Anbieterliste eingetragen sein

Einreichung

Mittels ausgefülltem Förderungsantrag/Förderungsvereinbarung beim Gesundheitsfonds Steiermark laufend bis 01.12.2022 an:

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.