Kärnten: Alternativenergieförderung

Für privat genutzte Gebäude

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2023
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen aller Branchen

Förderungszweck

Neuerrichtung und Umstellung von umweltfreundlichen Wärme- und Stromerzeugern und Erhöhung der Energieeffizienz

Förderungsgegenstand

Thermische Solaranlagen, Holzheizungen, Fernwärmeanschluss, Stromspeicher für Photovoltaikanlagen, Photovoltaik-Eigenverbrauchsanlagen, Fernwärmeerrichtung

Ausschlussgrund

Privat genutzte Gebäude

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der anerkennbaren Investitionskosten unter Einrechnung der KPC-Förderung

Anmerkung

Wenn kein Antrag bei der KPC eingereicht wird, wird die Förderung um die mögliche Bundesförderung gekürzt

Einreichung

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8, Flatschacher Straße 70, 9021 Klagenfurt 

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.