Graz: Baustellenförderung

Hilfe für Kleinst- und Kleinunternehmen bei öffentlichen Baumaßnahmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinst- bzw. Kleinunternehmen mit weniger als 50 MitarbeiterInnen gemäß KMU Definition.

Förderungszweck

Unterstützung für UnternehmerInnen,

  • die im direkten Einzugsbereich einer Baustelle liegen und
  • durch Beeinträchtigung des Kundenstroms,
  • erschwerte Lieferbedingungen sowie
  • durch Lärm und Schmutz betroffen sind. 

Förderungsgegenstand

Förderungsgegenstand Förderung von Unternehmen, denen im unmittelbaren Nahbereich von öffentlichen Baustellen erhebliche Benachteiligungen entstehen.

Ausschlussgrund

  • Betroffenheit weniger als 2 Wochen
  • rückwirkende Antragstellung

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss iHv

  • €    500,- für jene Unternehmen die mindestens 2 Wochen
  • € 1.000,- für Unternehmen die länger als 4 Wochen
  • € 1.500,- für Unternehmen die länger als 6 Wochen von einer Baustelle betroffen sind,
  • 3.000,- für Unternehmen die länger als 4 Monate (16 Wochen) betroffen sind und Jedes Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Jahr in Anspruch nehmen. 

und jedes Unternehmen kann maximal eine Förderung pro Jahr in Anspruch nehmen.

Anmerkung

Quantität und Qualität der Betroffenheit müssen in kurzer Form skizziert werden  

Einreichung

Online-Formular bis spätestens 30.11.2025 in elektronischer Form mit den erforderlichen Beilagen einreichen bei der

Stadt Graz
Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung
Stigergasse 2
8011 Graz
Tel: + 43 316 872 4803
M wirtschaft@stadt.graz.at

Richtlinientext als PDF

Baustellenförderung - Stadtportal der Landeshauptstadt Graz


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.