Salzburg: Betriebsneugründung, Betriebsübernahme

Förderungsaktion für Jungunternehmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2023
Standort:
Salzburg
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Einzelunternehmen, juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts
  • erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit; die bisherige unselbstständige Tätigkeit muss innerhalb eines Jahres aufgegeben werden
  • Unternehmenssitz in Salzburg und Mitglied der Wirtschaftskammer Salzburg

Förderungszweck

Gründung/Übernahme von wirtschaftlich selbstständigen kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Förderungsgegenstand

  • Investitionen des Anlagevermögens (innerhalb der ersten 6 Monate ab Betriebsgründung/-übernahme),
  • Ablösekosten (für die Übernahme von Räumlichkeiten, Einrichtungen, Maschinen) sowie Schuldübernahmen (Übernahme unternehmensbezogener Verbindlichkeiten),
  • Betriebsmittelaufwendungen.

Ausschlussgrund

  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen (unter 150,- Euro netto) resultieren;
  • fremdfinanzierte Investitionen (z.B. bei einer Finanzierung mittels Leasing, Mietkauf oder Ratenkauf), die weder im Anlagevermögen des Förderungsnehmers aktiviert noch durch einen sachkundigen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) gegenüber der Förderungsstelle als aktivierungsfähig bestätigt werden;
  • Aufwendungen für periodisch wiederkehrende Reparaturen oder Anschlussgebühren;
  • Maßnahmen, die zu einer wasserdichten Bodenversiegelung führen;
  • Neugründungen und Übernahmen durch bereits selbstständige Unternehmer (z.B. Gründung von weiteren Betrieben und/oder Betriebsteilen bzw. Betriebsstätten);
  • Neugründungen durch bisher nicht selbstständig tätig gewesene Ehegatten eines Unternehmers im Rahmen und am Standort des bereits bestehenden Unternehmens, sofern es sich um den gleichen oder einen ähnlichen Betriebsgegenstand handelt;
  • Anschaffung oder Übernahme von Kraftfahrzeugen, für die kein Vorsteuerabzug zusteht (PKW, Kombinationskraftwagen, Krafträder), diese sind nur bei Anträgen von Taxi- und Mietwagenunternehmen sowie von Handelsvertretern förderbar.
  • Konzessionsablösen, immaterielle Firmenwerte, Aufwendungen zum Erwerb eines Kundenstockes;
  • Investitionen, die offensichtlich landespolitischen Zielsetzungen und Interessen widersprechen (z.B. Investitionen von Spielsalons, Videotheken, Sexshops, Spielautomatenhandel und -verleih einschließlich so genannter "Umfeldinvestitionen");
  • Ankauf von Grundstücken

Art und Ausmaß der Förderung

Direktzuschuss von 10 %

Anmerkung

Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn der Förderungswerber keine der bestehenden Förderaktionen des Bundes für Neugründung und Übernahme von gewerblichen Betrieben in Anspruch nehmen kann oder diese Fördermöglichkeiten nicht ausreichend waren (keine Doppelförderung).

Einreichung

» Förderantrag für Jungunternehmen (salzburg.gv.at)

Richtlinientext als PDF

BVD/MD-Untersuchungen (salzburg.gv.at)


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.