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In einem Raum sitzen um einen Tisch sechs Personen. Vor jeder Person ist ein Computer oder ein Laptop. Links vorne im Bild steht eine andere Person neben einer der sitzenden Personen und erklärt etwas am Bildschirm
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Niederösterreichische Bildungsförderung

Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften und Sicherung des Arbeitskräftebedarfs von Betrieben

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende

Förderungswerber

Mitarbeiter

Förderungszweck

Das Ziel der Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.

Förderungsgegenstand

Voraussetzungen

  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
  • Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen, d.h. neue Qualifikationen vermitteln oder alte erhalten und auffrischen, die im Beruf entweder unmittelbar zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung im entsprechenden Arbeitsfeld sind.
  • Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme während der aufrechten Elternkarenz zu absolvieren. Ein Eintritt in die Erwerbstätigkeit ist jederzeit möglich.
  • Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen. 
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.

Art und Ausmaß der Förderung

Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500 Euro.

Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:

Monatliches Bruttoeinkommen Höhe der Förderung (max. 2.500 Euro)
bis 1.650 Euro 80 % der Kurskosten
bis 2.200 Euro 60 % der Kurskosten
bis 3.300 Euro 40 % der Kurskosten
bis 4.400 Euro20 % der Kurskosten


Anmerkung

Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.

Einreichung

Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein. 

Richtlinientext

Rahmenrichtlinie NÖ Bildungsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.