Niederösterreichische Bildungsförderung
Erhöhung der beruflichen Qualifikation von Arbeitskräften und Sicherung des Arbeitskräftebedarfs von Betrieben
Einstellungen
Förderungswerber
Mitarbeiter
Förderungszweck
Das Ziel der NÖ Bildungsförderung ist primär darauf fokussiert, Menschen in Beschäftigung zu halten. Das heißt, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um die Beschäftigungschancen nachhaltig zu sichern sowie den qualitativen Arbeitskräftebedarf der Betriebe sicherzustellen. Deswegen leistet das Land NÖ an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.
Förderungsgegenstand
Voraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt, oder an Akademien bzw. Schulen, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet sind.
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsspezifischen Weiterbildung dienen, d.h. neue Qualifikationen vermitteln oder alte erhalten und auffrischen, die im Beruf entweder unmittelbar zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung im entsprechenden Arbeitsfeld sind.
- Bei Bezug von Kinderbetreuungsgeld ist die gesamte Dauer der Weiterbildungsmaßnahme während der aufrechten Elternkarenz zu absolvieren. Ein Eintritt in die Erwerbstätigkeit ist jederzeit möglich.
- Zwischen Kinderbetreuungsgeldbezug und Weiterbildungsgeldbezug muss ein Zeitraum von mindestens 18 Monaten liegen.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
Art und Ausmaß der Förderung
Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens 2.500 Euro.
Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
| Monatliches Bruttoeinkommen | Höhe der Förderung (max. 2.500 Euro) |
|---|---|
| bis 1.650 Euro | 80 % der Kurskosten |
| bis 2.200 Euro | 60 % der Kurskosten |
| bis 3.300 Euro | 40 % der Kurskosten |
| bis 4.400 Euro | 20 % der Kurskosten |
Anmerkung
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
Einreichung
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Richtlinientext
Rahmenrichtlinie NÖ Bildungsförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.