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Zwei weiße Roboterarme stehen auf einer metallenen Oberfläche und halten gemeinsam eine medizinische Spritze, in der helle Flüssigkeit ist
© Sergey Ryzhov | stock.adobe.com

Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2026

Von der Idee zur Innovation - Unterstützung für KMU (De-minimis Beihilfe)

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01. – 31.12.2026
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Forschung & Entwicklung
Innovation

Förderungswerber 

Die Antragsstellung erfolgt durch ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) und wirtschaftlich tätige Vereine mit Betriebsstätte in Österreich im eCall der FFG, inklusive dem Angebot der wissenschaftlichen Forschungseinrichtung (FE), welche als Drittleister:in für das geplante Vorhaben tätig werden soll (siehe Leitfaden, Kapitel 2.2, Seite 6).

Wie finde ich potentielle Forschungspartner:innen?

Hierbei steht Ihnen die Forscherinnen:datenbank des Innovationsschecks zur Verfügung. Suchkriterien sind Branche, Organisationstyp und Regionen.

Förderungszweck 

Das Förderungsangebot Innovationsscheck kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit. Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bezahlt werden. Anträge können jederzeit eingereicht werden (Kooperation erforderlich).

Förderungsgegenstand

Mit dem Innovationsscheck können sich KMU an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden:

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (zB Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)

Die Kombination des laufenden Förderungsangebots Impact Innovation mit dem Innovationsscheck in der Höhe von bis zu 10.000,-  Euro kann Vorteile bringen. Ergebnisse aus den förderbaren Leistungen wie Ideenstudien und Konzeptentwicklungen, Arbeiten im Bereich Innovationsmanagement bis hin zu Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben können dann geschickt in den Antrag zu Impact Innovation einfließen. Vor allem die Abklärung in den Bereichen Problemanalyse (inkl. Empirie), Design eines Innovationsprozesses und Identifikation von Akteuren und Prozesse zum Aufbau eines Impact Assessment.

Einreichkriterien:

Sie sind ein kleines bzw. mittleres Unternehmen (KMU) oder wirtschaftlich tätiger Verein mit Betriebsstätte in Österreich mit

  • einem Jahresumsatz 0 bis 50 Mio. Euro,
  • einer Bilanzsumme 0 bis 43 Mio. Euro
  • Mitarbeiter:innenanzahl 0 bis 250,
  • und einer maximalen Beteiligung eines Großunternehmens von 25 %.
  • Die Summe der gewährten De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre darf den Betrag von 300.000,- Euro nicht überschreiten,
  • gegen Ihr Unternehmen ist kein Insolvenzverfahren anhängig,
  • Sie haben die Förderung Innovationsscheck mit Selbstbehalt in den letzten 12 Monaten noch nicht erhalten.

Art und Ausmaß der Förderung 

Die Höhe der Förderung beläuft sich auf bis zu 10.000,-  Euro. In diesem Spektrum ist sie individuell nutzbar. Die Förderquote beträgt max. 80 %. Für eine Förderung in der Höhe von 10.000,- Euro sind förderbare Projektkosten in der Höhe von 12.500,- Euro erforderlich. Kosten unter 12.500,- Euro werden aliquot unterstützt. z.B. Projektkosten in der Höhe von 10.000,- Euro werden mit 8.000,- Euro gefördert (Förderquote max. 80 %).

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Klein- und Mittelunternehmen wird die Umsatzsteuer nicht als Kostenfaktor angesetzt.

Ansprechpartner in der FFG:

Marlene Zellner
T +43 57755-1518; E marlene.zellner@ffg.at bzw.
Hotline: T  +43 57755-5000, innovationsscheck@ffg.at

Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice

Einreichung 

Die aktuelle Ausschreibung ist bis 31.12.2026 geöffnet

Die Einreichung erfolgt online im eCall der FFG.

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.