Innovationsscheck mit Selbstbehalt

Innovationsscheck (De-minimis-Beihilfe)

Einstellungen

Geltungsdauer:
31.12.2023
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt steht Klein- und Mittelunternehmen (KMU) für den Einstieg in kontinuierliche Forschungs- und Innovationstätigkeit zur Verfügung.

Förderungszweck

Ziel ist es, Klein- und Mittelunternehmen den Einstieg in eine kontinuierliche und intensivere Forschungs- und Innovationstätigkeit zu ermöglichen und somit eine Verbreiterung der Forschungs- und Innovationsbasis bei den Unternehmen zu erreichen.

Förderungsgegenstand

Es können Projekte unabhängig von einem thematischen Schwerpunkt eingereicht werden. Die förderbaren Vorhaben müssen Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationscharakter aufweisen, sodass die Einbeziehung einer Forschungseinrichtung mit ausgewiesener Expertise im entsprechenden Themengebiet notwendig ist.

Ausschlussgrund

Unternehmen, die in den vergangenen drei Steuerjahren mehr als € 200.000,- an Beihilfen aus "De minimis" Programmen erhalten haben werden nicht gefördert.

Unternehmen innerhalb der Bundesverwaltung und auf Landwirtschafts- und Fischereiprodukte spezialisierte Unternehmen haben keinen Anspruch auf den Innovationsscheck.

Art und Ausmaß der Förderung

Klein- und Mittelunternehmen können mit dem Innovationscheck die verrechneten Leistungen einer Forschungseinrichtung in der maximalen Förderhöhe von € 10.000,- (+20 % Selbstbehalt also € 12.500,-) bezahlen. Die Förderung erfolgt nach tatsächlich abgerechneten Kosten.

Anmerkung

Die strukturierte und konkrete Suche nach geeigneten Forschungseinrichtungen wird durch die Forschungspartnerdatenbank unterstützt. 

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Experten in der FFG;

Innovationsscheck-Hotline
T +43 (0)5 77 55 - 5000
innovationsscheck@ffg.at

Hinweis: Ausschreibungen zu bestimmten Themen und Schwerpunkten finden Sie über den Newsletter, die FFG-Webseite unter "Themen und Schwerpunkte" oder direkt beim FFG-Förderservice.

Einreichung

Eine Einreichung ist jederzeit über das elektronische Einreichsystem der FFG (eCall) möglich.

Richtlinientext als PDF

FFG-Richtlinie


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.