Kärntner Kleinstunternehmerförderung Kleinst.Invest

Unterstützung bei betrieblichen Wachstumsprojekten

Einstellungen

Geltungsdauer:
30.06.2024
Standort:
Kärnten
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Kleinstunternehmen mit Mitgliedschaft bei WK Kärnten oder Ziviltechnikerkammer für Kärnten und Steiermark

Förderungszweck

Unterstützung bei betrieblichen Wachstumsprojekten

Förderungsgegenstand

Investitionen (neu und gebraucht) in materielle und immaterielle Anlagegüter ab 10.000 Euro förderbare Kosten

Ausschlussgrund

Nebeneinkünfte aus z.B. Arbeitnehmertätigkeit oder Pensionsbezug über der Geringfügigkeitsgrenze; 

Art und Ausmaß der Förderung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von max. 15 % der Kosten, maximal aber 15.000 Euro

Anmerkung

Projekte mit Kosten von mehr als 150.000 Euro werden nicht gefördert. Bestimmte Güter wie z.B. Fahrzeuge werden nicht gefördert

Einreichung

KWF − KLEINST.Invest

Richtlinientext als PDF

nicht verfügbar


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.