Salzburger Lebensmittel-Nahversorgungs-Programm
Förderung für Unternehmen mit maximal zehn Betriebsstätten
Einstellungen
Förderungswerber
- Mitglieder des Gremiums "Lebensmittelhandel" der Wirtschaftskammer Salzburg
- maximal € 4 Millionen im Durchschnitt der letzten 2 Jahre
- Führung eines vollständigen Lebensmittelsortiments
- höchstens 10 Betriebsstätten
- wirtschaftliche Eigenständigkeit
- Mitglieder der Innung der "Bäcker" und "Fleischer", sofern sie eine Kern-Nahversorgung in einer Gemeinde erfüllen, in der es keinen Lebensmittel-Vollversorger mehr gibt.
Förderungszweck
Sicherung und Verbesserung der lokalen Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfes durch Erhaltung/Stärkung der Konkurrenzfähigkeit und durch Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme von Lebensmittel-Nahversorgungsbetrieben
Förderungsgegenstand
- Investitionen im Bereich der Geschäftsausstattung im Rahmen der Neugründung, Ansiedlung oder Übernahme eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes
- Ausbau eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes durch Vergrößerung der Verkaufsfläche für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfes bis zu 600 m2 (bezogen auf die reine Lebensmittelverkaufsfläche) oder Ausbau der Lagerkapazität
- Modernisierung eines förderbaren Nahversorgungsbetriebes durch Ersatz oder Neuanschaffung der Geräte und der Betriebsausstattung
- Ankauf und Ausstattung von mobilen Lebensmittelläden unter der Bedingung, dass im mobilen Verkaufsladen ein Lebensmittel-Vollsortiment (mit Ausnahme von Tiefkühlprodukten) geführt wird und nur Orte/Gebiete angefahren werden, in denen kein Lebensmittel-Nahversorger mehr existiert
Ausschlussgrund
- Ankauf von Grundstücken sowie anteilige Grundstückskosten beim Ankauf von Betriebsobjekten
- Lebensmittelläden
- Leasingfinanzierungen
- Ankauf von kurzlebigen und geringwertigen Wirtschaftsgütern
- Reparaturkosten
- Investitionen, mit deren Realisierung bereits länger als 6 Monate vor Einlangen des Förderantrages beim Amt der Salzburger Landesregierung begonnen wurde bereits 6 Monate vor Einlangen des Förderantrages beim Amt der Salzburger Landesregierung gewährte Kredite
- Projekte, deren förderbare Kosten (exkl. USt.) nicht mindestens 5.000,- Euro erreichen
- Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem förderungsfähigen Projekt stehen
- Anträge von Förderungswerbern, bei denen ein Verfahren zum Ausschluß von der Gewerbeausübung oder ein Insolvenzverfahren anhängig ist oder abgewiesen wurde
- Nicht förderbar sind Investitionen, die landespolitischen Zielsetzungen widersprechen (z.B. Zigarettenautomat)
Art und Ausmaß der Förderung
Investitionsförderung:
- Zinsenzuschuss von 6% p.a. für 5 Jahre Kreditlaufzeit für Investitionskredite (max. Kreditnominale € 200.000,-)
- Direktzuschuss von 10% zu Investitionen bis netto 50.000,- Euro
Betriebsmittelförderung:
- Zinsenzuschuss von 3% p.a. für 5 Jahre für Betriebsmittelkredite (max. Kreditrahmen € 90.000,-)
- Innovationsprämie bis zu € 7.000,- nach Maßgabe der innovativen Besonderheiten, der Umsetzungschancen und der Kosten für die Verwirklichung
- Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete:
- Zuschuss zu Marketing-Konzepten: max. € 7.000,-
- Zuschuss zu Beratungsmaßnahmen: max. € 2.000,-
- "Nahversorgungs-Sicherungsbonus": für Investitionskredite erhöhter Zinsen- bzw. Annuitätenzuschuss von 9% p.a.
Einreichung
Das Förderungsansuchen ist einzubringen beim
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1/02
Wirtschafts-und Forschungsförderung
Postfach 527
5010 Salzburg
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.