Steiermark: Förderangebote für den Maschinen- und Technologiehandel

Landesgremium unterstützt mit branchenbezogenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Lehrlingsförderung, Onlineauftritt sowie Messeförderungen

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Maschinen- und Technologiehandels

Förderungsgegenstand

  • branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Lehrlingsförderung
  • Onlineauftritt
  • Messeauftritt

Art und Ausmaß der Förderung

  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
    70 % der Nettokurskosten (ohne Fahrtkosten, Übernächtigungskosten etc.) bis max. € 250,-- pro Kurs und Teilnehmer; max. € 750,-- p.a. und Unternehmen (inkl. Filialbetriebe)
  • Lehrlingsförderung
    Einmalige Prämie von € 500,-- für die Aufnahme des ersten Handelslehrlings im Jahr 2022
  • Onlineauftritt
    bei Neuerstellung bzw. Maßnahmen zur Verbesserung 70 % der Nettokosten, jedoch max. € 500,-- p.a.
    Voraussetzung ist die Verlinkung mit der Homepage des Maschinenhandels wko.at/stmk/maschinen
  • Messeauftritt
    70 % der Nettokosten, jedoch max. € 500,-- p.a.

Einreichung

Zur Erlangung der Fördermittel senden Sie bitte das Antragsformular ausgefüllt, samt angeführter Unterlagen, bis spätestens 31. Dezember 2023 an das Büro des Landesgremiums des Maschinen- und Technologiehandels.

Wenn Ihr Projekt erst in der 2. Jahreshälfte umgesetzt wird, übermitteln Sie uns bitte vorab das ausgefüllte Antragsformular mit einer Auftrags- bzw. Bestellbestätigung oder einer Teilzahlung inkl. Zahlungsbestätigung und teilen Sie uns den voraussichtlichen Fertigstellungstermin mit.

Landesgremiums des Maschinen- und Technologiehandels
Marlies Degen
T +43 316 601 585
maschinenhandel@wkstmk.at

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.