Steiermark: Förderangebote für den Maschinen- und Technologiehandel
Landesgremium unterstützt mit branchenbezogenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Lehrlingsförderung, Onlineauftritt sowie Messeförderungen
Einstellungen
Förderungswerber
Aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Maschinen- und Technologiehandels Steiermark.
Förderungsgegenstand
Gefördert werden nur Aktivitäten von aktiven Mitgliedern (bzw. deren Mitarbeiter:innen) des Landesgremiums des Maschinen- und Technologiehandels, die in einem unmittelbar erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel stehen und im Kalenderjahr 2026 getätigt wurden.
- branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Lehrlingsförderung
- Onlineauftritt
- Messeauftritt
Ausschlussgrund
Jenen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen, kann keine Förderung gewährt werden.
Nicht gefördert werden zum Beispiel:
- Weiterbildungsmaßnahmen zu den Themen Persönlichkeitsentwicklung, Train the Trainer, Wellness, technische Ausbildungen (die z.B. in den Bereich der Metalltechniker oder IT-Dienstleiter fallen),
- aber auch Fahrtkosten oder
- Studiengebühren
- regelmäßig wiederkehrende Kosten und Gebühren für das Betreiben einer Website (z.B. Domain- und Hostingkosten, System-Updates),
- Hardware,
- Software,
- Suchmaschinenoptimierung/-marketing,
- Werbung auf Social Media,
- Kosten für das Betreiben von externen Webshops und Websites auf Plattformen wie Amazon, eBay, Herold, willhaben udgl.
- Nächtigungs-, Personal- und Reisekosten
Art und Ausmaß der Förderung
Pro Betrieb liegt die maximale Förderhöhe für das Jahr 2026 bei 750 Euro, wobei die Homepage- und Messeförderung jeweils mit 500 Euro pro Jahr und die Lehrlingsförderung mit 500 Euro pro Jahr und Betrieb begrenzt ist.
Branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
Das steirische Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels fördert
- Ihre branchenbezogenen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in der Höhe von 70 % der Nettokurskosten (ohne Fahrtkosten, Übernächtigungskosten etc.) bis maximal 250 Euro pro Kurs und Teilnehmer.
- Pro Unternehmen (inkl. aller Filialbetriebe) werden maximal 750 Euro pro Jahr gefördert.
Unter branchenbezogener Aus- und Weiterbildung verstehen sich rein branchenbezogene Kurse, die im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel stehen.
Beispiele:
- Verkaufstrainings,
- Produktschulungen und Weiterbildungen zum Thema Rhetorik, Informatik oder Betriebswirtschaft.
Um die Förderwürdigkeit prüfen zu können, müssen die genauen Inhalte der Weiterbildung und eine Teilnahmebestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Schulungsmaßnahme den Förderunterlagen beigelegt werden.
Lehrlingsförderung
Sie bilden in Ihrem Unternehmen einen Lehrling aus? Dann nehmen Sie doch unsere Lehrlingsförderung in Anspruch. Wir bieten Ihnen eine einmalige Prämie in der Höhe von 500 Euro für die Aufnahme Ihres ersten Handelslehrlings im Jahr 2026 an.
Onlineauftritt
Investitionen für die Errichtung und Aktualisierung Ihres elektronischen Auftritts durch externe Dienstleister werden mit einer Beteiligung von 70 % der Nettokosten, jedoch maximal 500 Euro pro Jahr gefördert.
Voraussetzung für den Förderanspruch ist die Verlinkung mit der Homepage des Maschinenhandels Steiermark.
Messeauftritt
Wir fördern Ihre Teilnahme an Fachmessen, Fachkongressen, Konferenzen, Hausmessen und Ausstellungen bzw. auch Ihren Messeauftritt als Einzelaussteller. Das steirische Landesgremium fördert Kongressgebühren, Ausstellungsmieten und sonstige vom Messeveranstalter in Rechnung gestellte Kosten, Transportkosten von Ausstellungsgut und Stand, Kosten des Standaufbaus, Schaltkosten von Fachartikeln in Messezeitungen mit einer Beteiligung von 70 % der Nettokosten, jedoch maximal 500 Euro pro Jahr.
Einreichung
Für die Beantragung müssen folgende Unterlagen vollständig einlangen:
- branchenbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Rechnung
- Zahlungsbestätigung
- ausgefülltes Antragsformular
- Teilnahmebestätigung und
- genaue Beschreibung des Inhalts der Weiterbildung
- Lehrlingsförderung
- Lehrvertrag
- ausgefülltes Antragsformular
- Onlineauftritt
- Rechnung
- Zahlungsbestätigung
- Leistungsaufstellung und Verlinkung
- ausgefülltes Antragsformular
- Messeauftritt
- Rechnung
- Zahlungsbestätigung
- Fotos vom Messestand bzw. vom Messeauftritt
- ausgefülltes Antragsformular
Zur Erlangung der Fördermittel senden Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular Förderantrag Aus- und Weiterbildung | Messeauftritt | Onlineauftritt | Lehrlingsförderung samt angeführter vollständiger Unterlagen bis spätestens 31. Dezember 2026 per E-Mail an das Gremialbüro:
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremiums des Maschinen- und Technologiehandels
Telefon: +43 316 601 587
E-Mail: maschinenhandel@wkstmk.at
Die Förderanträge werden nach der Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Eine Reservierung von Fördermitteln ist nicht möglich.
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.