Steiermark: Förderaktionen des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung
Einstellungen
Förderungswerber
Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Förderungszweck
Gefördert werden Ausgaben für o.a. Maßnahmen im Kalenderjahr 2023 (Rechnungsdatum).
Förderungsgegenstand
Werbemaßnahmen und E-Business
- Werbung in Printmedien bzw. Online-Werbung (Inserate in Tages-/Wochenzeitungen und Zeitschriften bzw. Werbung auf Webseiten und Social-Media-Plattformen)
- Neuerstellung einer Homepage bzw. Erstellung eines Webshops
Weiterbildungsmaßnahmen
- für z.B. Verkaufsseminare, Visual Merchandising Workshops, Schaufenstergestaltung usw.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden Domain - und Onlinegebühren bzw. diverse Werbemittel (z.B. Tragetaschen, Rollup, Drucksorten)
Art und Ausmaß der Förderung
- Werbemaßnahmen und E-Business
Zuschuss iHv 50 % bzw. max. € 250,--in Summe für alle drei Maßnahmen pro Unternehmen/Jahr - VSSÖ-Kurse werden mit € 100, -- pro Person für max. 2 Personen pro Unternehmen /Jahr
- Auslandspraktika:
Zuschuss iHv max. € 350, -- pro Person für max. 2 Lehrlinge pro Unternehmen/Jahr - Die Berufsakademie „Akademische/r Handelsmanger/in“ und „MSc Handelsmanagement“ Zuschuss iHv € 500,-- pro Lehrgang und Unternehmen
- Weiterbildungsmaßnahmen
Zuschuss iHv 50 % des Nettobetrages max. € 250,--
Anmerkung
Die maximale Förderhöhe für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung beträgt in Summe € 250,--pro aktives Mitgliedsunternehmen und Jahr
Einreichung
Nach Projektende spätestens bis 15.12.2023 einlangend mittels Antragsformulars samt Unterlagen an das
Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Bettina Konrad
T +43 316/601-574
M 308@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.