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Eine Person mit Mantel und Hut steht in einer Fußgängerzone und hält mit beiden Händen mehrere Einkaufstüten. Im Hintergrund sind verschiedene Gebäude
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Steiermark: Förderaktionen des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln 

Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Innovation

Förderungswerber

Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln

Förderungszweck

Gefördert werden Ausgaben für u.a. Maßnahmen im Kalenderjahr 2026 (Rechnungsdatum).

Förderungsgegenstand

Werbemaßnahmen und E-Business

  • Werbung in Printmedien bzw. Online-Werbung (Inserate in Tages-/Wochenzeitungen und Zeitschriften bzw. Werbung auf Webseiten und Social-Media-Plattformen)
  • Plakatwerbung
  • Neuerstellung einer Homepage bzw. Erstellung eines Webshops

Weiterbildungsmaßnahmen

  • z.B. Verkaufsseminare, Visual Merchandising Workshops, Schaufenstergestaltung usw.
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Zusammenhang mit der Handelstätigkeit in den Branchen des Gremiums des Handels mit Mode- und Freizeitartikeln stehen. 

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden Domain- und Onlinegebühren bzw. diverse Werbemittel (z.B. Tragetaschen, Rollup, Drucksorten).

Art und Ausmaß der Förderung

Werbemaßnahmen und E-Business

Zuschuss i.H.v. 50 % bzw. max. 250 Euro in Summe pro Unternehmen/Jahr 

Weiterbildungsmaßnahmen

  • Zuschuss i.H.v. 50 % des Nettobetrages max. 250 Euro
  • Die maximale Förderhöhe für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung beträgt in Summe 250 Euro pro aktives Mitgliedsunternehmen und Jahr.
  • VSSÖ-Kurse werden mit 100 Euro pro Person für max. 2 Personen pro Unternehmen /Jahr

Auslandspraktika

  • Zuschuss i.H.v. max. 350 Euro pro Person für max. 2 Lehrlinge pro Unternehmen/Jahr 
  • Die Berufsakademie „Akademische/r Handelsmanger/in“ und „MSc. Handelsmanagement“ 
  • Zuschuss i.H.v. 500 Euro pro Lehrgang und Unternehmen

Anmerkung

Ihr Förderansuchen kann nur bearbeitet und berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und leserlich (druckfähig) bis zum 15. Dezember 2026 im Landesgremium einlangen.

Einreichung

Mittels Antragsformulars Förderantrag Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln: Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung inkl. benötigter Unterlagen (Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung sowie Nachweis der Maßnahme) bis spätestens 15. Dezember 2026 bei der

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Telefon: +43 316/601 − 574
E-Mail: 308@wkstmk.at

Richtlinientext

Förderaktion 2026 Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln: Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.