Steiermark: Förderaktionen des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung
Einstellungen
Förderungswerber
Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Förderungszweck
Gefördert werden Ausgaben für u.a. Maßnahmen im Kalenderjahr 2026 (Rechnungsdatum).
Förderungsgegenstand
Werbemaßnahmen und E-Business
- Werbung in Printmedien bzw. Online-Werbung (Inserate in Tages-/Wochenzeitungen und Zeitschriften bzw. Werbung auf Webseiten und Social-Media-Plattformen)
- Plakatwerbung
- Neuerstellung einer Homepage bzw. Erstellung eines Webshops
Weiterbildungsmaßnahmen
- z.B. Verkaufsseminare, Visual Merchandising Workshops, Schaufenstergestaltung usw.
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Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen im Zusammenhang mit der Handelstätigkeit in den Branchen des Gremiums des Handels mit Mode- und Freizeitartikeln stehen.
Ausschlussgrund
Nicht gefördert werden Domain- und Onlinegebühren bzw. diverse Werbemittel (z.B. Tragetaschen, Rollup, Drucksorten).
Art und Ausmaß der Förderung
Werbemaßnahmen und E-Business
Zuschuss i.H.v. 50 % bzw. max. 250 Euro in Summe pro Unternehmen/Jahr
Weiterbildungsmaßnahmen
- Zuschuss i.H.v. 50 % des Nettobetrages max. 250 Euro
- Die maximale Förderhöhe für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung beträgt in Summe 250 Euro pro aktives Mitgliedsunternehmen und Jahr.
- VSSÖ-Kurse werden mit 100 Euro pro Person für max. 2 Personen pro Unternehmen /Jahr
Auslandspraktika
- Zuschuss i.H.v. max. 350 Euro pro Person für max. 2 Lehrlinge pro Unternehmen/Jahr
- Die Berufsakademie „Akademische/r Handelsmanger/in“ und „MSc. Handelsmanagement“
- Zuschuss i.H.v. 500 Euro pro Lehrgang und Unternehmen
Anmerkung
Ihr Förderansuchen kann nur bearbeitet und berücksichtigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig und leserlich (druckfähig) bis zum 15. Dezember 2026 im Landesgremium einlangen.
Einreichung
Mittels Antragsformulars Förderantrag Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln: Förderung für Werbemaßnahmen, E-Business und Weiterbildung inkl. benötigter Unterlagen (Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung sowie Nachweis der Maßnahme) bis spätestens 15. Dezember 2026 bei der
Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
Telefon: +43 316/601 − 574
E-Mail: 308@wkstmk.at
Richtlinientext
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.