Tirol: Privatzimmervermietungsförderung
Einstellungen
Förderungswerber
Antragsberechtigt sind
- Vermieter:innen einer privaten Gästezimmervermietung mit höchstens zehn Betten gemäß dem Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz (LGBI. Nr. 29/1959) oder
- Vermieterinnen von maximal drei privaten Ferienwohnungen mit insgesamt nicht mehr als zehn Betten.
Eine Kombination aus beiden Vermietungsarten ist nur bis maximal zehn Gästebetten möglich. Sowohl die Gästezimmer als auch die Ferienwohnungen müssen am Hauptwohnsitz der Vermieter:innen bestehen.
Es muss eine wechselweise Vermietung an Gäste erfolgen und seitens der vermietenden Person eine elektronische Gästeblattsammlung geführt werden.
Förderungszweck
Ziel dieser Förderung ist die Qualitätsverbesserung des Angebotes im Bereich Privatzimmervermietung. Förderwürdig sind Investitionen, welche die
- Verbesserung im sanitären Bereich,
- den Umbau von Gästezimmern zu Ferienwohnungen,
- die Neuausstattung von bestehenden Gästezimmern
- und Ferienwohnungen, die barrierefreie Nutzung der Unterkünfte,
- die Errichtung bzw. Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen sowie
- Wellness- und Freizeitbereiche oder
- sonstiger speziell touristisch nutzbare Räumlichkeiten zum Ziel haben.
Förderungsgegenstand
- Verbesserung des Sanitätskomforts
- Umbau von bestehenden Gästezimmern und Ferienwohnungen
- Komplette Neuausstattung
- Barrierefreiheit in Gästezimmer/Ferienwohnungen
- Errichtung bzw. Einrichtung von Frühstücks- und Aufenthaltsräumen
- Errichtung bzw. Einrichtung von Wellness- und/oder Freizeitbereich
- Errichtung bzw. Einrichtung von Räumlichkeiten für Ski- und/oder Radsport
Art und Ausmaß der Förderung
- Förderung für Investitionen gem. Punkt eins bis fünf (Schwerpunkte): Die Förderung wird für alle Investitionen lt. Punkt eins bis fünf als nicht rückzahlbare Einmalprämie gewährt. Folgende Investitionsvorhaben können dabei gefördert werden:
- Einbau bzw. vollständige Erneuerung eines Sanitärraumes in bestehenden Gästezimmern und/oder Ferienwohnungen - € 1.100, --
- Umbau/Zusammenlegung von bestehenden Gästezimmern zu einer Ferienwohnung – einschließlich vollständig neuem Sanitärraum – € 3.500, --
- Umbau/Zusammenlegung von bestehenden Gästezimmern zu einer Ferienwohnung – ohne Sanitärraum (bereits vorhanden) - € 2.500, --
- Neuausstattung bestehender Gästezimmer und Ferienwohnungen mit der erforderlichen Mindestausstattung – pro komplett neu eingerichteten Raum (ohne Vorraum, Abstellraum, Sanitärraum u.Ä.) - € 600,--
- Umbau bestehender Gästezimmer/Ferienwohnungen (auch Zusammenlegung bestehender Gästezimmer zu Ferienwohnungen) zu barrierefreien Unterkünften - € 500,--
- Errichtung/Einrichtung von Frühstücks- und/oder Aufenthaltsräumen - € 1.500, --
Sollten sich bei den Investitionen gemäß Punkt zwei, drei, vier oder fünf herausstellen, dass die förderbaren Kosten deutlich unter den durchschnittlichen Kosten für gleichartige Investitionen liegen, wird die Einmalprämie auf maximal 10 % der förderbaren Kosten reduziert. Eigenleistungen können dabei nicht als förderbare Kosten berücksichtigt werden. Eine Überschreitung der oben genannten Einmalprämie ist jedoch ausgeschlossen.
- Errichtung/Einrichtung eines Wellness- und/oder Freizeitbereichs: Die Förderung lt. Punkt sechs wird in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses in Höhe von 15 % der förderbaren Kostengewährt. Die Summe der förderbaren Kosten muss mind. € 5.000, -- betragen, max. € 20.000, -- begrenzt. Bei der Umsetzung von Investitionen ist auf Energieeffizienz und Schonung von Ressourcen zu achten. Energiesysteme, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, können nicht gefördert werden.
- Errichtung von Räumlichkeiten für den Ski- bzw. Radsport: Die Förderung lt. Punkt sieben wird in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses in Höhe von 15 % der förderbaren Kosten gewährt. Die Summe der förderbaren muss mind. € 1.000, -- betragen, max. € 5.000, -- begrenzt.
Anmerkung
Weitere Details, Antragsformular, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
Heiliggeiststraße 7
6020 Innsbruck
T +43 512 508 3202
M wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at
Richtlinientext als PDF
Privatzimmervermietungsförderung
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.