Oberösterreich: Start-up-Prämie

Förderung für Gründungen und Übernahmen

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2023-31.12.2026
Standort:
Oberösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die ein Investitionsvorhaben mit förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten zwischen € 20.000,-- und € 500.000,-- realisieren und für dieses Investitionsvorhaben von der Austria Wirtschaftsservice GmbH(AWS)/dem erp-Fonds einen aws erp-Kredit für den Sektor Industrie, Gewerbe und Dienstleistungen für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für aws erp-Kredite mit „Gründer-Sonderkonditionen“ erhalten.

Förderungsgegenstand

Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen eines awserp-Kredites für den

  • Sektor Industrie
  • Gewerbe und Dienstleistungen

für Investitionen im Inland auf Basis der Richtlinie für awserp-Kredite förderbar sind.

Art und Ausmaß der Förderung

Die Berechnungsgrundlage der Förderung wird auf Basis der förderbaren Kosten ermittelt und muss mindestens € 20.000,-- (netto) je Vorhaben betragen.

Die Förderungshöhe beträgt max. 7,5 % der förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten.

Einreichung

Wirtschaftsportal Oberösterreich

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Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.