Einmalzahlung für Angestellte in Reisebüros per 31.1.2020

Gilt für:
Österreichweit

Im Februar 2019 wurde mit der Gewerkschaft ein neues Gehaltsschema mit einer 2-jährigen Geltungsdauer abgeschlossen. Für das Jahr 2020 wurde dabei weiters eine Einmalzahlung vereinbart: 


Jede/r Angestellte/r erhält auf Basis Vollzeit im Jahr 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 280 Euro zum Stichtag 31.1.2020.

Die Einmalzahlung kann auf gewährte Überzahlungen nicht angerechnet werden.

Teilzeitkräfte erhalten die Einmalzahlung aliquot (Stunden-Basis Stichtag 31.1.2020).  

Keine Einmalzahlung erhalten:

  • geringfügig bzw. fallweise Beschäftigte. Als fallweise Beschäftigte gelten gemäß § 33 Abs. 3 ASVG Personen, die in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden und deren Beschäftigung kürzer als eine Woche vereinbart ist. 
  • Lehrlinge
  • Angestellte, die zum Stichtag 31.1.2020 in Karenz sind.

Achtung:
Bitte beachten Sie, dass der Kollektivvertrag für Angestellte in Reisebüros vom 6.2.2019 (in Kraft seit 1.1.2019) gilt unverändert weiter. Die Gehaltssätze, Lehrlingsentschädigungen und Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten sind somit weiterhin gültig.