Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Chemischen Industrie 2025
- Gilt für:
Ergebnisse der KV-Verhandlungen der Chemischen Industrie - Abschluss 2025
Die diesjährigen KV-Verhandlungen wurden am Mittwoch, den 23. April 2025, mit der Gewerkschaft PRO-GE und der Gewerkschaft GPA mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Geltungstermin: 1. Mai 2025
Laufzeit: 12 Monate
- Ist-Löhne/Gehälter:
Erhöhung um 2,65 %, mindestens um 80 Euro*), jedoch maximal um 113 Euro. In den VwGr V, Va und VI werden die Gehälter stattdessen einheitlich um 60 Euro erhöht. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich sowohl der Mindest- als auch der Maximalbetrag sowie der einheitliche Fixbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit.
Die Gesamtauswirkung wird mit 2,02 % festgehalten.
*) Auch Bezieher von Mindestlöhnen /-Gehältern (April 2025) haben Anspruch auf eine Erhöhung um den Mindestbetrag von 80 Euro!
Link: Ist-Löhne/Gehälter - Mindest-Löhne/Gehälter:
Erhöhung der Lohntabelle: um 2,65 %
Erhöhung der Mindestgehälter in den VwGr I bis III sowie MI um 2,65 %, VwGr IV und IVa sowie MII und MIII um 113 Euro. Die Mindestgehälter der VwGr V bis VI um den Fixbetrag iHv 60 Euro.
Link: Mindest-Löhne/Gehälter - Lehrlingseinkommen:
Erhöhung um 2,65 % - Schicht- und Nachtarbeitszulagen:
Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen (KV) 2,65 % - Aufwandsentschädigungen und Messegeld (niedrigster Satz):
Erhöhung um 2 % - Rahmenrecht:
a. KM-Geld: 0,50 EURO für 30.000 km/Jahr