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Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Chemischen Industrie 2025

Gilt für:

Ergebnisse der KV-Verhandlungen der Chemischen Industrie - Abschluss 2025

Die diesjährigen KV-Verhandlungen wurden am Mittwoch, den 23. April 2025, mit der Gewerkschaft PRO-GE und der Gewerkschaft GPA mit folgendem Ergebnis abgeschlossen: 

Geltungstermin: 1. Mai 2025

Laufzeit: 12 Monate

  1. Ist-Löhne/Gehälter:
    Erhöhung um 2,65 %, mindestens um 80 Euro*), jedoch maximal um 113 Euro. In den VwGr V, Va und VI werden die Gehälter stattdessen einheitlich um 60 Euro erhöht. Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich sowohl der Mindest- als auch der Maximalbetrag sowie der einheitliche Fixbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit.
    Die Gesamtauswirkung wird mit 2,02 % festgehalten.
    *) Auch Bezieher von Mindestlöhnen /-Gehältern (April 2025) haben Anspruch auf eine Erhöhung um den Mindestbetrag von 80 Euro! 
    Link: Ist-Löhne/Gehälter
  2. Mindest-Löhne/Gehälter:
    Erhöhung der Lohntabelle: um 2,65 %
    Erhöhung der Mindestgehälter in den VwGr I bis III sowie MI um 2,65 %, VwGr IV und IVa sowie MII und MIII um 113 Euro. Die Mindestgehälter der VwGr V bis VI um den Fixbetrag iHv 60 Euro.
    Link: Mindest-Löhne/Gehälter
  3. Lehrlingseinkommen:
    Erhöhung um 2,65 %
  4. Schicht- und Nachtarbeitszulagen:
    Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen (KV) 2,65 %
  5. Aufwandsentschädigungen und Messegeld (niedrigster Satz):
    Erhöhung um 2 %
  6. Rahmenrecht:
    a.  KM-Geld: 0,50 EURO für 30.000 km/Jahr