Information zum Kollektivvertragsabschluss für Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner 2024

Gilt für:

Protokoll zum Kollektivvertragsabschluss 2024 für die Karosseriebauer

Die Kollektivvertragsverhandlungen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechnik und der Gewerkschaft Bau-Holz, führten am 3. Mai 2024 zu einem Abschluss für den Bereich der Arbeiter im Kollektivvertrag für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe in der für Karosseriebau­techniker, Karosserielackierer und Wagner geltenden Fassung.

Folgendes Ergebnis wurde erzielt:

1. Lohnrechtlicher Teil

Die Kollektivvertragslöhne werden ab 1.5.2024 wie folgt festgesetzt:

LohngruppeLohn ab 1.5.2024
I Spezialfacharbeiter 15,00 Euro
II Facharbeiter nach dem 2. Jahr 14,35 Euro
III Facharbeiter nach dem 1. Jahr 13,10 Euro
IV Facharbeiter im ersten Jahr 12,70 Euro
V Hilfskraft 12,70 Euro

Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2024 um 7,15 % erhöht.

Die Lehrlingseinkommen werden wie folgt neu festgesetzt:

LehrjahrLehrlingseinkommen monatlich
1. Lehrjahr 810 Euro
2. Lehrjahr 1.020 Euro
3. Lehrjahr 1.240 Euro
4. Lehrjahr 1.400 Euro

Die Kollektivvertragslöhne, Lehrlingseinkommen, Akkordlöhne, Prämien und Stücklöhne werden per 1.5.2025 für eine Laufzeit von 12 Monaten um die prozentuelle Veränderung der durchschnittlichen Inflationsrate erhöht, wobei der Berechnung die von der Statistik Austria ausgewiesenen Werte März 2024 bis Februar 2025 (VPI 2020) zugrunde gelegt werden.

Bei der Errechnung der Lohnsätze findet jeweils die kollektivvertragliche Rundungsregelung Anwendung, d.h. es wird auf einen Cent genau kaufmännisch gerundet.

Die bestehenden Parallelverschiebungsklauseln bleiben für beide Jahre aufrecht.

Der Kollektivvertrag beginnt seine Wirksamkeit am 1.5.2024 bzw. 1.5.2025. Die Lohnsätze gelten bis 30.4.2025 bzw. 30.4.2026. (ausgenommen Mitarbeiter:innenprämie).

2. Neue Lohnordnung ab 1.5.2025

Bei einer Einstufung bzw. einer Umstufung in die neuen Lohngruppen sind folgende neuen kollek­tivvertraglichen Stundenlöhne festgesetzt und als Basis für die Ermittlung der Überzahlung heran­ zuziehen:

KV-Lohn der neuen Lohngruppen:Stundenlohn
I15,00 Euro
II14,35 Euro
III13,10 Euro
IV12,70 Euro

Diese nach der erfolgten Umstufung (Einstufung) geltenden kollektivvertraglichen Stundenlöhne werden per 1. Mai 2025 wie folgt erhöht:

LohngruppeStundenlohn per 1. Mai 2025
I Spitzenfacharbeiter 15,00 Euro plus VPI gem. Punkt 1
II Facharbeiter:in mit LAP 14,35 Euro plus VPI gem. Punkt 1
III Angelernte Tätigkeiten 13,10 Euro plus VPI gem. Punkt 1
IV Arbeitnehmer:in ohne Zweckausbildung

12,70 Euro plus VPI gem. Punkt 1, jedenfalls aber 13,28 Euro.

Für die Umstufung in die neuen Lohngruppen gelten die der Lohnordnung angehängten Umstu­fungsbestimmungen.

3. Betrachtungszeitraum des Verbraucherpreisindexes für die KV - Verhandlungen

Es wird festgelegt, dass der Betrachtungszeitraum des Verbraucherpreisindexes für zukünftige Verhandlungen März des Vorjahres bis Februar des Abschlussjahres ist.

4. Rahmenrechtsänderungen

Eine Ermächtigung zur freiwilligen Auszahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Mitarbeiter:innenprämie wird in der Lohnordnung rückwirkend mit 1. Jänner für das Kalenderjahr 2024 vereinbart. Diese Mitarbeiter:innenprämie wird bei der Bemessung der Sonderzahlungen nicht berücksichtigt.

§ 17 Abs. 2. lautet wie folgt neu:
Endet das Arbeitsverhältnis durch den Tod des/der Arbeitnehmers: in, gebührt den gesetzlichen Erben, zu deren Erhaltung der/die verstorbene Arbeitnehmer:in zur Zeit des Ablebens gesetzlich verpflichtet war, die Abfertigung zur Gänze.

5. Gemeinsame Interpretation bzgl. § 1154 b Abs. 5 ABGB

Die Rechtsansicht der Sozialpartner ist, dass der erstmalige Antritt zur Führerscheinprüfung B ei­nen persönlichen Dienstverhinderungsgrund gem. § 1154 b Abs. 5 ABGB darstellt.


Wien, am 3. Mai 2024


Bundesinnung der Fahrzeugtechnik

Mst. Manfred Kubik

Bundesinnungsmeister-Stv.

Dipl.- Ing. Christian Atzmüller

Bundesinnungsgeschäftsführer

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz

Abg.z.NR Josef Muchitsch

Bundesvorsitzender

Mag. Herbert Aufner

Bundesgeschäftsführer