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Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
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Information zum Kollektivvertragsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2026

Gilt für:
Österreichweit

Die Gewerkschaft GPA - Wirtschaftsbereich Glückspiel, Tourismus, Freizeit einerseits und der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich andererseits haben bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 20.01.2026 folgendes Ergebnis erzielt:

1. Gehaltsrechtlicher Teil

Mindestgehälter

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt) sowie das Gehalt für Ferialangestellte werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2026 um 3 % erhöht, jedoch mindestens um einen Betrag von € 65. 

Rundungsregelung: Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden

Überzahlungen

Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden.

Grundlage für die Berechnung ist das Monatsgehalt für Dezember 2025 (ohne Sonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für Mehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle EURO zu runden.

Für das Jahr 2026 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.

Lehrlingseinkommen

Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 01.01.2026:
1. Lehrjahr: € 900
2. Lehrjahr: € 1.050
3. Lehrjahr: € 1.400
4. Lehrjahr: € 1.700

Abschnitt VII, Z.6

Im Abschnitt VII, Z.6 werden die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste mit Wirksamkeit per 1.1.2026 von € 20,33 auf € 20,94 bzw. von
€ 41,69 auf € 42,94 erhöht.

2. Arbeitsrechtlicher Teil

In VI Mehrarbeit wird folgende Ziffer eingefügt:

4. Anhebung des Arbeitszeitausmaßes

  1. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer:innen, bei denen bereits im letzten Drittel vor Ende des Durchrechnungszeitraums absehbar ist, dass im Durchschnitt die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % in Form von Mehrarbeit überschritten wird, können bis spätestens einen Monat vor Ende des jeweiligen Durchrechnungszeitraums einen schriftlichen Antrag auf Stundenerhöhung beim Arbeitgeber einbringen. 
  2. Der/Die Arbeitgeber:in kann das Gesuch des/der Arbeitnehmer:in innerhalb von 4 Wochen ablehnen, wenn betriebswirtschaftliche oder maßgebliche organisatorische Gründe dagegensprechen.
  3. Wird das Gesuch abgelehnt, ist in Betrieben mit Betriebsrat dieser zu informieren und ein Vermittlungsgespräch zu führen. Wird keine Einigung erzielt, bleibt die bisher vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bestehen.
    In Betrieben ohne Betriebsrat hat die Ablehnung durch den/die Arbeitgeber:in mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.

Wien, am 20.01.2026


WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachverband der Reisebüros

Obmann:

Mag. Gregor Kadanka 

Geschäftsführer:

Mag. Daniel Frings

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft GPA

Vorsitzende:

Barbara Teiber, MA

Bundesgeschäftsführer:

Mario Ferrari 

Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit 

Verhandlungsleiterin:

Irene Wagner

Wirtschaftsbereichssekretär:

Alexander Pichler