Information zum Kollektivvertragsabschluss für Angestellte in Reisebüros 2026
- Gilt für:
- Österreichweit
Die Gewerkschaft GPA - Wirtschaftsbereich Glückspiel, Tourismus, Freizeit einerseits und der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich andererseits haben bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 20.01.2026 folgendes Ergebnis erzielt:
1. Gehaltsrechtlicher Teil
Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter (samt allfälliger Reformbeträge = Grundgehalt) sowie das Gehalt für Ferialangestellte werden jeweils mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2026 um 3 % erhöht, jedoch mindestens um einen Betrag von € 65.
Rundungsregelung: Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle Eurobeträge zu runden.
Überzahlungen
Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden.
Grundlage für die Berechnung ist das Monatsgehalt für Dezember 2025 (ohne Sonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für Mehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle EURO zu runden.
Für das Jahr 2026 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
Lehrlingseinkommen
Das Lehrlingseinkommen beträgt ab 01.01.2026:
1. Lehrjahr: € 900
2. Lehrjahr: € 1.050
3. Lehrjahr: € 1.400
4. Lehrjahr: € 1.700
Abschnitt VII, Z.6
Im Abschnitt VII, Z.6 werden die Beträge für die außerhalb der Arbeitszeit geleisteten Abfertigungsdienste mit Wirksamkeit per 1.1.2026 von € 20,33 auf € 20,94 bzw. von
€ 41,69 auf € 42,94 erhöht.
2. Arbeitsrechtlicher Teil
In VI Mehrarbeit wird folgende Ziffer eingefügt:
4. Anhebung des Arbeitszeitausmaßes
- Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer:innen, bei denen bereits im letzten Drittel vor Ende des Durchrechnungszeitraums absehbar ist, dass im Durchschnitt die vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % in Form von Mehrarbeit überschritten wird, können bis spätestens einen Monat vor Ende des jeweiligen Durchrechnungszeitraums einen schriftlichen Antrag auf Stundenerhöhung beim Arbeitgeber einbringen.
- Der/Die Arbeitgeber:in kann das Gesuch des/der Arbeitnehmer:in innerhalb von 4 Wochen ablehnen, wenn betriebswirtschaftliche oder maßgebliche organisatorische Gründe dagegensprechen.
- Wird das Gesuch abgelehnt, ist in Betrieben mit Betriebsrat dieser zu informieren und ein Vermittlungsgespräch zu führen. Wird keine Einigung erzielt, bleibt die bisher vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bestehen.
In Betrieben ohne Betriebsrat hat die Ablehnung durch den/die Arbeitgeber:in mit schriftlicher Begründung zu erfolgen.
Wien, am 20.01.2026
WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachverband der Reisebüros
Obmann:
Mag. Gregor Kadanka
Geschäftsführer:
Mag. Daniel Frings
ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft GPA
Vorsitzende:
Barbara Teiber, MA
Bundesgeschäftsführer:
Mario Ferrari
Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit
Verhandlungsleiterin:
Irene Wagner
Wirtschaftsbereichssekretär:
Alexander Pichler