Information zum KV-Abschluss für Arbeiter/innen der Taxi- und Mietwagenbranche 2018

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsverhandlungen (VIDA) abgeschlossen
Mindestlohn beträgt ab 1.1.2018: EURO 1.235

Die Kollektivvertragsverhandlungen mit der VIDA wurden am 7. November 2017 abgeschlossen.

Die bisher geltende Mindestentlohnung (1.200,- Euro brutto) für Taxi- und Mietwagenlenker wird ab 1.1.2018 auf Euro 1.235,- in allen 9 Bundesländern angehoben.

Abgelehnt wurde die Forderung der Gewerkschaft, einen bis 2020 zeitlich gestaffelten Stufenplan zur Umsetzung des Mindestlohnes von 1.500,- zu verankern. Wir haben festgehalten, dass die Entwicklungen auf Regierungsebene zum Koalitionsabkommen als auch die Auswirkungen der Parlamentsbeschlüsse (Stichwort „Angleichung Arbeiter/Angestellte“) abgewartet werden müssen. Die Diskussion über einen „Mindestlohn von 1.500,- Euro brutto“ kann erst nach Vorliegen dieser Ergebnisse fortgesetzt werden.

Einigkeit besteht zwischen den Sozialpartnern, dass die mit 1.1.2021 geplante gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfristen das Personenbeförderungsgewerbe – welches eine sehr hohe Fluktuation von Mitarbeitern aufweist – übermäßig hart trifft. Wir sind übereingekommen, bis 2021 alle zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten (auf gesetzlicher bzw. KV-vertraglicher Ebene) auszuschöpfen, um eine tragbare Umsetzung dieser Gesetzesänderung zu erreichen.

Erreicht werden konnte eine kollektivvertragliche Umsetzung der neuen und voraussichtlich ab 1.1.2018 in Kraft tretenden Lenkprotokoll-VO (welche die bisherige Fahrtenbuch-VO ablöst). Diese sieht wesentliche Erleichterungen bei der Dokumentation der jeweiligen Zeitgruppen vor. In Umsetzung dieser VO wird im KV nun geregelt, dass weder die Gesamtdauer der Lenkzeit noch alle sonstigen Arbeitszeiten im Lenkprotokoll eingetragen werden müssen. Damit ist es gelungen, die Dokumentation wesentlich zu vereinfachen und im Ergebnis weitestgehend auf das bisherige "vereinfachte persönliche Fahrtenbuch" zu reduzieren. Eine Detailinformation zu den Bestimmungen der Lenkprotokoll-VO wird nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt umgehend erfolgen.

Organisatorischer Hinweis:
Der Kollektivvertrag wird nicht mehr gedruckt. Nach redaktioneller Überarbeitung wird der Kollektivvertrag auf der Homepage des Fachverbandes – http://wko.at/taxi - als Download zur Verfügung stehen.