Lohnordnung Bäcker, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2023

Gilt für:
Österreichweit

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann Böhm Platz 1, 1020 Wien.

I. Geltungsbereich 

(1) Dieser Lohnvertrag gilt: 

a) Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich 

b) Fachlich: für alle Betriebe, die dem Bundesverband der Bäcker (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören 

c) Persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. 

(2) Dieser Lohnvertrag gilt nicht für die dem Angestelltengesetz unterliegenden Personen.

II. Mindestlöhne in Euro: gültig ab 1.10.2023

A. MitarbeiterInnen in der Produktion:

Verwendungsgruppe: Monatslohn in Euro: Stundenlohn in Euro:
1/167
Wöchentliche Abzüge für Kost und Quartier in Euro:
Kost: Quart.: Zus.:
1. Mischer/in, Ofenarbeiter/in 2.542,34 15,22 155,01 23,12 178,13
2. Vizemischer/in, Tafelarbeiter/in 2.314,53 13,86 144,41 23,12 167,53
3. Qualifizierte Arbeiter/in 2.085,50 12,49 122,91 21,39 144,30
4. Arbeiter/in nach Beendigung der Lehrzeit während der Dauer der gesetzlichen Behaltepflicht 1.818,52 10,89 94,60 20,13 114,73
5. Sonstige Arbeitnehmer/innen in der Produktion 1.823,82 10,92 112,33 19,88 132,21

B. MitarbeiterInnen außerhalb der Produktion:

Verwendungsgruppe: Monatslohn in Euro: Stundenlohn in Euro:
1/167
Wöchentliche Abzüge für Kost und Quartier in Euro:
Kost: Quart.: Zus.:
6. Ladner/in nach dem 1. Dienstjahr 1.875,05 11,23 113,68 20,07 133,75
7. Ladner/in im 1. Dienstjahr 1.818,61 10,89 111,40 19,22 130,62
8. Sonstige Arbeitnehmer/innen außerhalb der Produktion

1.819,54

10,90

113,71

19,76

133,47

9. Kraftfahrer/in € 2.308,47 € 13,82 144,41 23,12 167,53
10. Brot- und Gebäckausführer/in € 2.085,50 € 12,49 122,91 21,39 144,30


III. Lehrlingseinkommen in Euro: gültig ab 1.10.2023

Lehrjahr Monat in Euro:

Stundenlohn in Euro:
1/167

Nachtzuschlag je Stunde in Euro:

wöchentl. Abzüge für Kost und Quartier:

Im 1. Lehrjahr: 616,75 3,69 1,85 40,24
Im 2. Lehrjahr: 783,07 4,69 2,35 51,78
Im 3. Lehrjahr: 1.112,08 6,66 3,33 74,70
Im 4. Lehrjahr
(bei Doppellehre alle 4 Jahre im selben Betrieb Bäcker/Konditor)
1.220,13 7,31  3,66  76,68

IV. Teilungsfaktor:

Der in Punkt 28 des Rahmenkollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe vom 1. Oktober 1996 festgelegte Teiler von 167 ist auf alle stundenabhängigen Zulagen und Zuschläge anzuwenden.

V. Erschwerniszulage:

Arbeitnehmer/innen, die von der/vom Arbeitgeberin/Arbeitgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen bestimmt und hiebei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn diese Beschäftigung innerhalb eines Arbeitstages mehr als 2 ½ Stunden beträgt.
Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt wöchentlich € 29,87 bzw. täglich € 5,18.

VI. Taggeld:

KraftfahrerInnen, die auf Anordnung der/des Arbeitgeberin/Arbeitgebers mindestens 5 Stunden vom Betrieb abwesend sind, erhalten ein Taggeld in der Höhe von € 14,34, wenn die Auslieferung mit Fahrzeugen erfolgt, für die die Führerscheinklasse C erforderlich ist.

VII. Begünstigungsklausel:

Die Veränderung der Lohntafel darf nicht zum Anlass genommen werden, bestehende Lohnvereinbarungen zu verschlechtern.

VIII. Geltungsbeginn:

Dieser Lohnvertrag tritt in Kraft mit 1. Oktober 2023.


Wien, am 6. November 2023

BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE

Bundesinnungsmeister:

KommR Willibald Mandl

Innungsmeister:

KommR Josef Schrott

Bundesinnungsgeschäftsführerin:

DI Anka Lorencz

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Bundesvorsitzender:

Reinhold Binder

Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach

Sekretär:

Erwin A. Kinslechner