
Made-in-Europe-Bonus: EAG-Investitionszuschuss ab dem 23.06.2025
Zuschlag auf den Investitionszuschuss von bis zu 20 %
Lesedauer: 1 Minute
Im Rahmen des zweiten Fördercalls für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wird ab dem 23.6.2025 erstmalig der "Made-in-Europe-Bonus" wirksam. Dieser "Made-in-Europe-Bonus" bietet durch einen Zuschlag zum Investitionszuschuss für Unternehmen und Förderwerber eine zusätzliche Unterstützung.
Mit der EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2025 können sich alle, die in erneuerbare Energien investieren wollen, vor Inbetriebnahme der geplanten Photovoltaikanlage einen Investitionszuschuss sichern.
Beantragung des Made-in-Europe-Bonus beim Fördercall
Mit dem zweiten Fördercall ab dem 23.06.2025 besteht bei der Antragstellung im EAG-Portal die Möglichkeit, den Made-in-Europe-Bonus für die Photovoltaikkomponenten Module und Wechselrichter sowie für einen Speicher zu beantragen.
Während des Antragsprozesses erscheint nach der Auswahl des Förderprogramms eine Maske zur Abfrage der geplanten Komponenten. Hier ist die betreffende Auswahl vorzunehmen. Erst im Zuge der Endabrechnungskontrolle wird die Eignung der verbauten Komponenten hinsichtlich des Made-in-Europe-Bonus anhand der vorliegenden Rechnung/en sowie der in der White List angeführten Produkte überprüft.
Auswirkungen des Made-in-Europe-Bonus auf die Förderhöhe
Photovoltaikanlagen, die mit technischen Komponenten (Photovoltaikmodule, Wechselrichter) mit europäischer (EWR und Schweiz) Wertschöpfung errichtet werden, erhöht sich der Investitionszuschuss um einen Zuschlag von bis zu 20 %. Für Stromspeicher, die aus europäischer Wertschöpfung stammen, erhöht sich der Investitionszuschuss für den Stromspeicher um einen Zuschlag von 10 %.
Die Höhe des Zuschlags wird nach den folgenden relevanten technischen Komponenten differenziert und beträgt je Komponente:
- Photovoltaikmodule 10 %
- Wechselrichter 10 %
- Stromspeicher 10 %