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Lächelnde Person in Arbeitskleidung mit gelben Schutzhelm und Schutzbrille steht in einer industriellen Produktionsstätte
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Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Sicherheit von Maschinen in der Fahrzeugtechnik

Rechtsinfos zur Maschinensicherheitsverordnung

Lesedauer: 1 Minute

05.11.2025

Die Maschinensicherheitsverordnung regelt die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für die Konstruktion und den Bau von Maschinen. Das betrifft neben bestimmten Maschinengattungen, auch die Anforderungen zur Ausschaltung von Gefahren, die von beweglichen Maschinen ausgehen, oder durch Hebevorgänge eine Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit darstellen.

Die Maschinensicherheitsverordnung (auch Maschinen-Richtlinie genannt) gilt für

  1. Maschinen;
  2. auswechselbare Ausrüstungen;
  3. Sicherheitsbauteile;
  4. Lastaufnahmemittel;
  5. Ketten, Seile und Gurte;
  6. abnehmbare Gelenkwellen;
  7. unvollständige Maschinen.
Gesamte Rechtsvorschrift für Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010


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