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Detailaufnahme einer Person, die mit dem rechten Zeigefinger auf eine Buchstabentaste eines Laptops tippt während in der linken Hand eine Karte gehalten wird.
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Sparte Handel

Ablauf der Bescheinigung von RKSV-Signaturkarten ACOS-ID 2.1

Zertifikatsablauf erfordert Austausch bestimmter Registrierkassen-Signaturkarten

Lesedauer: 1 Minute

07.05.2025

Signaturkarten des Typs ACOS-ID 2.1, die seit Juni 2022 über den A-Trust-Webshop bezogen wurden, verlieren mit 7. Juni 2025 ihre rechtliche Gültigkeit. Grund ist der Ablauf der Sicherheitsbescheinigung durch die französische Zertifizierungsstelle infolge einer bekanntgewordenen Sicherheitslücke ("EUCLeak"). Diese Karten entsprechen damit nicht mehr den Anforderungen der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) und müssen ausgetauscht werden.

In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurde jedoch eine Übergangsregelung geschaffen: Die betroffenen Karten dürfen vorübergehend weiterverwendet werden – vorausgesetzt, eine neue Karte wurde nachweislich vorbestellt.

Nicht betroffen sind:

  • Ältere A-Trust-Karten (Typ ATOS CardOS 5.3, vor Juni 2022)
  • Signaturkarten von Globaltrust
  • Online- oder HSM-Lösungen
  • Auch zu Karten von PrimesignCryptas liegen derzeit keine Hinweise auf eine Betroffenheit vor

Ob eine betroffene Karte im Einsatz ist, kann in der Kartenverwaltung des a.sign clients überprüft werden oder mit Unterstützung des Registrierkassenanbieters. Der Kartentausch erfordert sowohl die Anmeldung der neuen Karte als auch die Abmeldung der alten. Neue Karten sind voraussichtlich ab Juni 2025 über die zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter oder deren Registrierungsstellen erhältlich.

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