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Nahaufnahme von fein gemahlenem Mehl und Ähren, die auf einem Holztisch liegen
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Sparte Handel

Einfuhren aus der Ukraine

Meldung der AMA zu den Kontingenten ab 1. Jänner 2026 für Einfuhren aus der Ukraine in Bezug auf Getreide, Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Geflügelfleisch, Rindfleisch und Schweinefleisch.

Lesedauer: 1 Minute

25.11.2025

Beantragung von Kontingent-Lizenzen gültig ab 1. Jänner 2026 gemäß DVO (EU) 2020/761 In der Zeit vom 23. November 2025 bis zum 28. November 2025 (13 Uhr) können Lizenzen für Einfuhrkontingente bei der AMA beantragt werden.

Hinweis

  • Anträge auf Einfuhren zu Kontingenten mit Ursprung in der UKRAINE sind für einzelne Produkte der Sektoren Getreide, Milch und Milcherzeugnisse, Eier, Geflügelfleisch, Rindfleisch und Schweinefleisch wieder möglich.
  • Für die Einreichung der Kontingente, Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026, sind Handelsnachweise in Form von Zolldokumenten für die folgenden Zeiträume vorzulegen. Zeiträume: 23. September 2023 bis 22. September 2024; 23. September 2024 bis 22. September 2025

Allgemeine Informationen

Lizenzen sind auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union (EU) für Einfuhren und Ausfuhren von bestimmten Erzeugnissen der gemeinsamen Marktorganisation von bzw. nach Drittländern erforderlich.

Zur Verwaltung des Außenhandels steht den Ländern der EU das Instrument der Lizenzpflicht zur Verfügung. Eine allgemeine Lizenzpflicht besteht derzeit bei der Einfuhr von Reis, Hanf und Hanfsamen sowie Ethylalkohol.

Bei zahlreichen anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden Einfuhrlizenzen zur Verwaltung von Zollkontingenten verwendet, welche unter bestimmten Voraussetzungen einen zollbegünstigten Import ermöglichen.

Für bestimmte Ausfuhrzollkontingente ist die Vorlage einer Ausfuhrlizenz bei der Zollstelle erforderlich, um im Drittland von einer zollbegünstigten Einfuhr profitieren zu können.

Lizenzen können nur von natürlichen und juristischen Personen, die in der EU niedergelassen sind, bei jeder Lizenzstelle in der EU beantragt werden. Lizenzen im Rahmen von Kontingentregelungen müssen bei der zuständigen Lizenzstelle des jeweiligen Mitgliedstaats beantragt werden, in dem das Unternehmen seinen Sitz (Niederlassung) hat und im zentralen Umsatzsteuerregister registriert ist.

Produktbereiche und Sektoren

  • Milch und Milchprodukte
  • Pflanzliche Erzeugnisse (gemeinsame Marktorganisation für Getreide, Reis, Zucker, Fette, Hanf, Obst und Gemüse, sowie Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse)
  • Vieh und Fleisch (gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Eier)
Ein- und Ausfuhrregelung Merkblatt Grundlagen Lizenzen
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