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Seitliche Aufnahme einer Person mit Latzhose und kurzen, dunklen Haaren, die neben einem geöffneten Küchenunterschrank hockt und hinein blickt
© chachamp | stock.adobe.com
Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Geräte-Retter-Prämie startet im Jänner 2026 neu durch

Ehemaliger Reparaturbonus kehrt mit neuem Namen und leicht verändertem Förderumfang zurück

Lesedauer: 1 Minute

11.12.2025

Der beliebte Reparaturbonus der österreichischen Bundesregierung feiert sein Comeback - diesmal unter dem Namen „Geräte-Retter-Prämie“. Ab dem 12. Jänner 2026 können Konsument:innen wieder Bons erstellen und bei teilnehmenden Partnerbetrieben einlösen. Betriebe, die bereits früher am Reparaturbonus beteiligt waren, werden laut aktueller Information von der KPC automatisch kontaktiert, um eine aktualisierte Vereinbarung  zu unterzeichnen. Unternehmen, die neu teilnehmen möchten, können ab sofort einen entsprechenden Teilnahmeantrag stellen.

Was Händler jetzt beachten müssen: 

Gefördert werden 50 Prozent der förderungsfähigen Bruttokosten, maximal 130 Euro für Reparaturen, Wartungen oder Serviceleistungen sowie bis zu 30 Euro für Kostenvoranschläge. Die Liste der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte wurde jedoch überarbeitet - unter anderem Smartphones, Smartwatches, Fitnessgeräte, Fahrräder sowie Musikinstrumente und Geräte zur Körperpflege sind nicht mehr umfasst.  Die detaillierte Liste der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte  ist separat verfügbar.

Alle weiteren Informationen zur Geräte-Retter-Prämie sowie zur Beantragung der Bons stehen auf geraete-retter-praemie.at bereit.