Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium
Jetzt nutzen: Handwerkerbonus
Es kann nun auch der Elektro- und Einrichtungsfachhandel beim Handwerkerbonus teilnehmen. Allerdings sind nicht alle Leistungen förderbar.
Lesedauer: 1 Minute
05.06.2024
Handelsgewerbe
Beispiele für förderfähige Leistungen
- Aufbau bzw. Montage (ohne Fahrtkosten und Entsorgungskosten) von den vom Handelsbetrieb verkauften Einbaumöbeln/Einbauküchen
- Austausch von Fronten sowie Pflege- und Servicearbeiten an den vom Handelsbetrieb verkauften Einbaumöbeln/Einbauküchen
- Anschluss von Geräten oder Armaturen an bereits vorhandene Anschlüsse/Installationen (Elektro- und Einrichtungsfachhandel
Beispiel für nicht förderfähige Leistungen
- Montage von beweglichen Möbeln/Solitärmöbeln aller Art (z.B. Sofas, Sesseln, Tischen oder Gartenmöbel)
Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro (2025: 1.500 Euro) zurückzuerhalten. Dieser kann ab 15. Juli 2024 beantragt werden und gilt rückwirkend für Arbeitsleistungen ab 1. März 2024. Bitte beachten Sie, dass Vorarbeiten im Handelsbetrieb (z.B. Griffe oder Fronten vormontieren) nicht förderfähig sind. Ebenso ist es wichtig, dass in der Rechnung die Arbeitsleistung getrennt von Fahrt- und Planungskosten, die nicht förderfähig sind, ausgewiesen wird.