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Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Fachvertretung

PRRC – Die für Regulierungsvorschriften verantwortliche Person

Lesedauer: 1 Minute

22.10.2025

P • PRRC – Die für Regulierungsvorschriften verantwortliche Person

Hersteller und Bevollmächtigte müssen gemäß MDR/IVDR mindestens eine verantwortliche Person für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften (PRRC) benennen (Art 15 MDR/IVDR). Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Bevollmächtigte dürfen diese Funktion auch extern besetzen.

Die Verantwortlichkeit und die Qualifikation sind genau festgelegt (Hochschulstudium + 1 Jahr einschlägige Berufserfahrung oder 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung).

Die PRRC hat ein breites Aufgabenspektrum gemäß Art. 15 Abs. 3 MPVO [1], das unter anderem umfasst:

  • Sicherstellung der Konformität von Produkten
  • Überprüfung der technischen Dokumentation
  • Sicherstellung der Durchführung der Überwachung nach dem Inverkehrbringen
  • Erfüllung von Meldepflichten
  • Abgabe der Konformitätserklärung für Prüfprodukte

Bei mehreren benannten Personen müssen die Zuständigkeiten schriftlich dokumentiert werden. Die PRRC darf durch die Erfüllung ihrer Aufgaben keine Nachteile im Unternehmen erfahren.

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