Lebensmittelhandel, Landesgremium
SUP-Kostenersätze 2026 veröffentlicht: Neue Zuschläge für Einwegkunststoffe
Für Hersteller und Primärverpflichtete liegen die aktuellen Kostenersätze für Einwegkunststoffprodukte und -verpackungen vor - von Lebensmittelverpackungen bis Tabakfiltern.
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20.11.2025
Die vom BMLUK veröffentlichten Zuschläge für Einwegkunststoffprodukte (SUP) legen fest, welche Kosten Hersteller und Primärverpflichtete im Jahr 2026 für die Sammlung, Reinigung und Behandlung gelitterter Kunststoffe zu tragen haben. Die Beiträge werden jährlich angepasst und basieren auf den tatsächlichen Litteringmengen sowie der verursachergerechten Aufteilung der kommunalen Reinigungskosten. Sie gelten für verschiedene SUP-Fraktionen – von Lebensmittelverpackungen über Getränkebehälter bis hin zu Tabakfiltern, Feuchttüchern oder leichten Tragetaschen - und müssen von allen betroffenen Unternehmen verpflichtend eingehoben und abgeführt werden.
| SUP-Fraktionen | Kostenersätze/Zuschläge |
| Lebensmittelverpackungen | 368,00 €/t |
| Aus flexiblem Material hergestellte Säckchen und Folienverpackungen | 551,00 €/t |
| Getränkebehälter – PET-Getränkeflaschen (unbepfandet) | 271,00 €/t |
| Getränkebehälter – sonstige Getränkeflaschen | 271,00 €/t |
| Getränkebehälter – sonstige Getränkebehälter (zB GVK, Getränkebeutel) | 73,00 €/t |
| Getränkebecher | 1.274,00 €/t |
| Feuchttücher | 13,00 €/t |
| Luftballons | 152,00 €/t |
| Sehr leichte KS-Tragetaschen | 622,00 €/t |
| Tabakprodukte (Filtergewicht) | 2.377,00 €/t |