Registrierkassen-Paket wurde umgesetzt
Erleichterungen für Markthändler:innen beschlossen: Das neue Registrierkassen-Paket bringt höhere Umsatzgrenzen, vereinfachte Belegerteilung und dauerhafte Entbürokratisierung - ein wichtiger Schritt hin zu mehr Praxisnähe und Rechtssicherheit im Handel.
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Dank des konsequenten Einsatzes der Bundessparte Handel und des Bundesgremiums Markt-, Straßen- und Wanderhandel konnten dringend notwendige, praxistaugliche Erleichterungen für Markthändler:innen durchgesetzt werden. In den vergangenen Wochen wurde wiederholt auf die Dringlichkeit dieser Anpassungen hingewiesen - unter anderem mit einem Schreiben an Finanzminister Marterbauer.
Durch den Einsatz konnte am 9. Dezember 2025 im Ministerrat eine Einigung erzielt und im Parlament der entsprechende Abänderungsantrag einstimmig angenommen werden.
Wir begrüßen die Neuerungen des Registrierkassen-Pakets im Parlament:
- Kalte-Hände-Regelung: Die Umsatzgrenze für die Kalte-Hände-Regelung wird ab 1. Jänner 2026 von 30.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Damit werden Unternehmer:innen (insb. Markthändler:innen) Erleichterungen von der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht eingeräumt.
- Digitalisierung der Belegerteilung: Ab 1. Oktober 2026 wird die digitale Belegerteilung modernisiert und vereinfacht. Kund:innen können künftig digitale Belege direkt am Bildschirm (z. B. via QR-Code) auslesen oder herunterladen. Die Unternehmer:innen behalten ihre Wahlfreiheit zwischen Papier- und Digitalbelegen, und Kund:innen können weiterhin einen Papierbeleg verlangen.
- Beleglotterie: Ab 1. Oktober 2026 wird eine Beleglotterie eingeführt, um die digitale Belegmitnahme zu fördern. Aus den über die FinanzOnline-App FON+ mitgenommenen und übermittelten Belegen sollen über zufallsbasierte Ziehungen Gewinner:innen ermittelt werden, die eine Geldzuwendung des Bundes erhalten. Das Gesamtbudget beläuft sich auf 4 Mio. Euro pro Jahr.
Weitere Maßnahme: 15-Warengruppen-Regelung
Die 15-Warengruppen-Regelung ist im Ministerratsvortrag enthalten (siehe Anhang) und wird im Wege einer Erlassänderung umgesetzt - daher ist kein Parlamentsbeschluss erforderlich.
Die bisher befristete Vereinfachung, Waren in maximal 15 Gruppen zu erfassen, soll dauerhaft übernommen werden. Dadurch muss auf dem Beleg nicht die genaue Warenbezeichnung angeführt sein; die Zuordnung zu einer Warengruppe ist ausreichend. Damit werden nachhaltige Entbürokratisierung und Rechtssicherheit für die heimischen Handelsbetriebe geschaffen.
Stellungnahme zum Fairnesspaket Betrugsbekämpfungsgesetz von Iris Thalbauer