
Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte: erste Wirkung der Ökodesign-Richtlinie mit Sommer 2025
Ab Sommer 2025 erste Berichtspflichten zur Vernichtung unverkaufter Produkte
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Mit der Ökodesign-Richtlinie – oder Ecodesign for Sustainable Products Regulation, kurz ESPR - deren inhaltliche Vorgaben an verschiedene Produktgruppen derzeit auf europäischer Ebene erarbeitet werden (beginnend unter anderem mit Textilien und Mode) kommen auch Vorgabe bzgl. der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte. Unter anderem sind mit 19.07.2025 große Unternehmen verpflichtet zu einer Offenlegung der Vernichtung (d.h. unmittelbare Entsorgung oder Beauftragung der Entsorgung) von unverkauften Verbraucherprodukten (das sind alle Produkte, die in erster Linie für den Verkauf an Verbraucher bestimmt sind) über das nach dem 19.07.2024 beginnende vollständige Geschäftsjahr. Berichtet werden müssen hierbei Anzahl und Gewicht nach Art der vernichteten Produkte, Begründung und Art der Vernichtung (z.B. ob ein Teil recycelt oder verwertet wird) sowie geplante Maßnahmen.
Wie dieser Bericht auszusehen hat, wird derzeit noch erarbeitet.
Ab 19.07.2026 wird dies durch ein Verbot der Vernichtung für große Unternehmen ergänzt, für mittelgroße Unternehmen werden beide Verpflichtungen mit dem 19.07.2030 schlagend.
Auch hierzu bemühen wir uns um regelmäßige Updates unserer online zur Verfügung stehenden Informationen (Ökodesignrichtlinie im Handel - WKO). Wir empfehlen in diesem Zusammenhang besonders die laufende Webinarreihe der Umweltpolitischen Abteilung der WKÖ, deren Nachschau Sie auf deren Themenpage finden können: Die neue Ökodesign-Verordnung (ESPR) - WKO