
Blumengroßhändler aufgepasst: Änderung EU-Pflanzenschutzvorschriften
Für die Einfuhr von Schnittrosen aus Afrika und Israel gelten neue Pflanzenschutzvorschriften der EU. Einige Länder erfüllen die Anforderungen bereits, andere sind aktuell vom Export ausgeschlossen.
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Wir möchten Sie auf die neuen EU-Pflanzenschutzvorschriften für die Einfuhr von Schnittrosen vom afrikanischen Kontinent und aus Israel, die in folgenden Bestimmungen festgelegt wurden, hinweisen: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2004 der Kommission vom 23. Juli 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 hinsichtlich der Auflistung von Schädlingen und der Vorschriften für das Einführen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen in das Gebiet der Union und deren Verbringung innerhalb des Gebiets der Union (Seite 15 und 16).
Die Europäische Kommission hat bestätigt, dass die wichtigsten afrikanischen Rosenerzeugerländer - Kenia, Äthiopien, Uganda und Sambia - die erforderlichen Bedingungen erfüllen, um weiterhin Schnittrosen in die EU zu exportieren. Sie haben ein System registriert und eine Liste der zugelassenen Produktionsstätten mit Rückverfolgbarkeitscodes übermittelt und sind somit EU-Rechts konform.
Darüber hinaus wurde Marokko von der Europäischen Kommission als frei von FCM anerkannt. Weiters wurden einige Regionen von Israel als schädlingsfrei gemeldet.
Die Einfuhr von Schnittrosen aus anderen afrikanischen Ländern ist seit dem 26. April 2025 nicht mehr erlaubt, bis die Europäische Kommission (EU) und DEFRA (UK) bestätigen, dass die NPPO (Nationale Pflanzenschutzorganisation) des Herkunftslandes die neuen phytosanitären Anforderungen erfolgreich erfüllt hat.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sollten weitere afrikanische Länder als konforme Länder bestätigt werden